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Kfz-Ausrüstung in Zukunft EU-weit gleich

Heute Redaktion
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Gegen einen "regelrechten Wildwuchs an Bestimmungen" kämpft der Autofahrerklub ÖAMTC. "Bei uns stapeln sich nach dem Sommer die Beschwerden von Mitgliedern wegen ungerechtfertigter Strafen", erklärt ÖAMTC-Generalsekretär Oliver Schmerold. Deswegen soll EU-weit eine einheitliche Mitführpflicht für Fahrzeuge her.

Gegen einen "regelrechten Wildwuchs an Bestimmungen" kämpft der Autofahrerklub ÖAMTC. "Bei uns stapeln sich nach dem Sommer die Beschwerden von Mitgliedern wegen ungerechtfertigter Strafen", erklärt ÖAMTC-Generalsekretär Oliver Schmerold. Deswegen soll EU-weit eine einheitliche Mitführpflicht für Fahrzeuge her.

Fährt man einmal quer durch Europa, müsste man laut Gesetzeslage der einzelnen Länder sein Fahrzeug mit diversen Gegenständen vollstopfen. So liest sich die Liste zum Teil kurios: Neben der in Österreich geforderten Warnweste, der Autoapotheke und dem Warndreieck bräuchte man für den Trip


in Tschechien eine 14 Zentimeter lange gekrümmte Schere mit abgerundeter Spitze und eine spezielle Beatmungsmaske
in der Slowakei und Slowenien ein Ersatzlampenset
in Polen und der Türkei einen Feuerlöscher
in Spanien und Bosnien-Herzegowina einen Ersatzreifen
in Slowakei und Serbien ein Abschleppseil
in Polen einen Schmutzfänger für die Hinterräder
in Finnland einen Frostentferner
in Estland zwei Plastik- oder Holzblöcke, die beim Parken ein Rollen des Fahrzeugs verhindern. Und das, obwohl die höchste Erhebung des Landes gerade einmal bei knapp über 300 Meter liegt
in Frankreich eine Warnweste für jeden, der an einer Fahrbahn entlanggehen will


Empfindliche Strafen

Wenn bei einer Polizeikontrolle der jeweilige Gegenstand fehlt, wird es meist teuer. Fehlt die Warnweste in Belgien, sind an Ort und Stelle 50 Euro zu berappen (im Strafverfahren bis zu 1375 Euro), in Frankreich kostet das Vergehen 90 Euro. Die häufigsten Beschwerden gibt es nach Anhaltungen in Italien. Dort verlangt die Exekutive ungerechtfertigter Weise immer noch nach der grünen Versicherungskarte, deren Vorlage in der EU längst nicht mehr Pflicht ist.

Ein ÖAMTC-Mitglied wurde beispielsweise in Tschechien gestraft, weil es eine spezielle 14 Zentimeter lange gekrümmte Schere nicht im Verbandskasten mitführte. Und das ohne gesetzliche Grundlage: Die betreffende Vorschrift gilt nur für tschechische Pkw.

"Rechtliches Minimum"

Der ÖAMTC fordert verpflichtend ein europaweit einheitliches Verbandspaket, Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen und ein Warndreieck. "Wir wollen die Mitführpflichten auf das technische und rechtliche Minimum reduzieren", sagt Schmerold. Politiker der SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen hätten ihre Unterstützung zugesichert. Bis zur Vereinheitlichung kann es aber dauern - erst muss die Kommission einen Vorschlag im EU-Parlament einbringen, der vom Rat und vom Parlament gebilligt wird.

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