Laut einer neuen EU-Verordnung müssen Autoreifen in Zukunft nach dem Vorbild von Haushaltsgeräten Kennzeichnungen tragen. Diese geben die Energieeffizienz, die Haftung bei Nässe sowie die Lärmerzeugung an. Der ÖAMTC begrüßt diese Neuerung nicht uneingeschränkt.
Diese EU-Verordnung wird mit 1. November in Kraft treten und bezieht sich nur auf Neureifen. Ab diesem Zeitpunkt müssen auf der Außenwand des Pneus die drei Leistungsmerkmale gekennzeichnet sein. Die Energieeffizienz (Rollwiderstand) wird mit einer Skala von A (grün) bis G (rot) bewertet, wobei A die höchste Klasse ist. Etwa 30 Prozent des Spritverbrauchs eines Autos geht laut EU-Parlament auf Kosten der Reifen.
Ein Lautsprechersymbol soll zudem die Lautstärke der Abrollgeräusche verdeutlichen. Die Nasshaftung wird ebenfalls mit einer Skala von A (beste Haftung) bis G (schlechteste Haftung) bewertet. Durch die Kennzeichnungen soll den Autofahrern der Kauf und Vergleich von Autoreifen erleichtert werden.
Sicherheitsbedenken vom ÖAMTC
ÖAMTC-Reifenexperte Friedrich Eppel sieht die neue EU-Norm mit einem lachenden und weinenden Auge. "Dass Verbraucher objektiv über die Eigenschaften von Autoreifen aufgeklärt werden, ist begrüßenswert", meinte der Experte auf der ÖAMTC-Website. Eppel befürchtet allerdings, dass die Reifenhersteller nun ihre Forschungen speziell in diesen drei Bereichen verstärken werden und dafür andere Eigenschaften vernachlässigen.
Denn weitere wichtige Reifenmerkmale wie das Fahrverhalten bei trockener Straße, Aquaplaning, Schnee und Eis müssen nicht gekennzeichnet werden. Der ÖAMTC-Experte sieht die Forschung im Bereich der Fahrsicherheit dadurch gefährdet.