Seit dem 1. Jänner gelten die neuen Pfand-Regeln in Österreich, hier und da scheint es aber noch zu Problemen bei der Rückgabe von Dosen und Flaschen kommen. So auch im Gaweinstal in Niederösterreich.
Heute"-Leser Harald* (Name von der Redaktion geändert) brachte seinen drei Kindern das seit Jänner gültige Pfand-System näher. Seine Kids machen sich nun regelmäßig die verwendeten Dosen und Flaschen zunutze, um Extra-Taschengeld zu lukrieren. Doch dieser Plan ging vorletzten Samstag schief. Das ist passiert.
In der Penny-Filiale in der Wiener Straße im Gaweinstal sollen Haralds drei Kinder gegen 17.30 Uhr Pfandflaschen- und Dosen zurückgebracht haben. Der Plan der Kids: Flaschen in das Geschäft bringen, das Pfandgeld zurückbekommen und ins Sparschwein geben.
Zur Info, auf der Seite des Umweltministeriums ist zu lesen: "Auch bei der Rücknahme über den Automaten muss die Pfand-Gutschrift bei Bedarf in bar ausbezahlt werden."
Eine Auszahlung des Pfands soll aber nicht möglich gewesen sein. Laut dem Dreifach-Papa soll es daran gelegen haben, dass ein Ausweis von den Kindern verlangt wurde. Auf Anfrage von "Heute" klärt REWE auf.
"Für die Auszahlung ohne Einkauf – beispielsweise bei der Rückgabe eines Artikels oder eben der Auszahlung eines Pfandbons – ist ein Berechtigungsausweis (Anm.: gemeint ist wohl eines Mitarbeiters) nötig. Dieser Ausweis darf ausschließlich von Führungskräften mitgeführt werden"; heißt es seitens der REWE-Pressestelle.
Ein Angestellter wies die Kinder darauf hin, dass sie den Bon auch beim nächsten Einkauf einlösen könnten. Doch den Kindern war das wohl zu kompliziert, sie erwarteten sich Geld statt Zetteln. "So ist es scheinbar zu einem Missverständnis gekommen, welcher Ausweis hier wirklich benötigt wurde und wir bitten um Entschuldigung für den entstandenen Aufwand", resümiert REWE.