Wien

Kind (11) in Wien missbraucht: 3 Jahre Haft für Nachbar

Am Montag wurde ein Mann (56) wegen schweren sexuellen Übergriffen verurteilt. Er soll ein Mädchen missbraucht haben, das ihm Essen vorbei brachte.

Heute Redaktion
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Am Landesgericht Wien wurde ein 56-jähriger Syrer zu drei Jahren Haft verurteilt. Er soll ein Nachbarskind (11) missbraucht haben.
Am Landesgericht Wien wurde ein 56-jähriger Syrer zu drei Jahren Haft verurteilt. Er soll ein Nachbarskind (11) missbraucht haben.
Helmut Fohringer/ APA / picturedesk.com

Am Wiener Straflandesgericht wurde am Montag ein 56-Jährige wegen Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauchs von Unmündigen für schuldig erklärt. Der Mann wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2019 das 11-jährige Nachbarskind missbraucht zu haben. Eine Nachbarin ließ ihm durch ihre elfjährige Tochter Essen zukommen, weil Ehefrau und Tochter des 56-Jährigen verreist waren.

Elfjährige vertraute sich Schwester an

Das Mädchen blieb beim Überreichen des Tellers in der Tür stehen, der Mann soll sie jedoch mit Fruchtsaft in seine Wohnung gelockt haben. Erst als ihre Schwester auf der Suche nach ihr beim 56-jährigen anläutete, soll er von ihr abgelassen haben. Der Mann bat die Kinder, niemandem von dem Vorfall zu erzählen. Die Elfjährige schilderte ihrer Schwester, was vorgefallen war, wollte aber nicht, dass die Eltern davon erfahren.

Angeklagter küsste und umarmte Kind

Im Mai 2021 vertraute sich das Mädchen einer Freundin an und ging mit ihr gemeinsam zur Polizei, um gegen den 56-jährigen Syrer Anzeige zu erstatten. Der sagte aus, das Kind einmal umarmt und einmal auf den Mund geküsst zu haben. Zweieinhalb Monate nach seiner Verhaftung und als bereits Anklage gegen ihn erhoben wurde, präsentierte er seinen Sohn als Entlastungszeugen. Der Sohn (22) habe sich um den Vater gekümmert, als es zu dem Übergriff gekommen sein soll, sagte der 22-Jährige vor Gericht.

Da die beiden aufgrund einer Knie-Operation des Vaters kaum das Haus verließen, seien die Tathandlungen nicht möglich, da der Vater mit dem Kind nicht allein gewesen sei. "Er kommt verdächtig spät als Zeuge ins Spiel", bemerkte Richter Andreas Böhm. Auf die Frage, warum der 22-Jährige nicht schon bei der Polizei gesagt hat, dass er zum Tatzeitpunkt in der Wohnung gewohnt hatte, meinte er: "Ich wusste nicht, dass ich das Recht dazu hatte."

Sohn als Entlastungszeuge unglaubwürdig

Für Richter Böhm machten beide Männer einen unglaubwürdigen Eindruck. Das Kind hätte überhaupt keinen Grund gehabt, zu lügen. Zudem seien die Aussagen der mittlerweile 13-Jährigen von der 15-jährigen Schwester untermauert worden. Dem Mädchen, das sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschloss, wurden 1.000 Euro zugesprochen.

Vorgeworfen wurde dem Mann auch, dass er dem Kind ein Jahr lang immer wieder im Stiegenhaus auflauerte, ihm Gewalt antat und zudringlich wurde. Laut Anklage soll das 20 Mal passiert sein. Von diesem Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung wurde er allerdings im Zweifel freigesprochen.

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