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Kind in Quarantäne, aber kein Pflegeurlaub für Wienerin

Obwohl ihr Kind als K1 in Quarantäne musste, bekam eine Wienerin von ihrem Arbeitgeber keinen Pflegeurlaub, um sich um ihren Sprössling zu kümmern. 

Marlene Postl
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Das 7-jährige Kind der Wienerin erhielt einen Absonderungsbescheid (Symbolbild)
Das 7-jährige Kind der Wienerin erhielt einen Absonderungsbescheid (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

In einem von der Arbeiterkammer veröffentlichten Schreiben, betitelt mit "Gerechtigkeit in der Corona-Krise!", ist eindeutig festgelegt, dass Eltern Anspruch auf Sonderbetreuungszeit haben. Wenn das Kind einen Absonderungsbescheid bekommt, sind Eltern zu bis zu vier Wochen bezahlten Pflegeurlaub berechtigt.  

Diese Sonderbetreuungszeit wurde speziell für die jetzige Krise eingeführt, es braucht kein Einverständnis des Arbeitgebers, um sie in Anspruch zu nehmen. Eltern von Kindern, die in Quarantäne beordert werden, erhalten einen Elternbrief. Die Vorlage dessen sollte reichen, um zu Hause zu bleiben und das Kind pflegen zu dürfen.

Wienerin wurden Urlaubstage abgezogen

Eine Wienerin erzählt, ihr sei dieses Recht verwehrt geblieben. Ihr Kind musste als enge Kontaktperson eines positiv getesteten Schulkollegen in Quarantäne, trotzdem reichten ihrem Arbeitgeber die vorliegenden Unterlagen nicht. Nun soll sie sich auf eigene Kosten Urlaub nehmen. Die Wienerin ist alleinerziehend und arbeitet im Gesundheitssektor, ein aktuell sehr überlasteter Bereich. Die entstandenen Kosten durch die Freistellung der Wienerin würde aber nicht der Arbeitgeber, sondern der Bund tragen.