Am 1. November startet wieder die Hauptanmeldezeit für die städtischen Kindergärten in Wien. Ob man sein Kind am ersten oder am letzten Tag der Hauptanmeldezeit anmeldet, spielt keine Rolle. Die Vergabe der Plätze in den städtischen Kindergärten erfolgt nach klaren Regeln – zum Beispiel danach, ob die Eltern berufstätig sind oder bereits Geschwisterkinder den Kindergarten besuchen. Ende März werden die Eltern darüber informiert, wie die Plätze vergeben wurden.
Bildungsstadträtin Bettina Emmerling (Neos) betont: "Der Kindergarten ist die erste Bildungseinrichtung: Hier bekommen unsere Jüngsten das Rüstzeug für die weitere Bildungslaufbahn und erlernen die Grundlagen für das Zusammenleben in der Gesellschaft!"
Karin Broukal, die Abteilungsleiterin der Stadt Wien–Kindergärten, hebt hervor: "Die Hauptanmeldezeit von 1. November bis 31. Dezember ermöglicht den Eltern und auch den städtischen Kindergärten die zeitgerechte Planung für das nächste Kindergartenjahr."
Wer sein Kind in einem privaten Kindergarten anmelden möchte, benötigt zuerst eine Kundennummer im Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder. Meldet man sein Kind für einen Platz in einem städtischen Kindergarten an, erhält man die Kundennummer automatisch.
In Österreich gilt: Im letzten Jahr vor der Schule müssen alle Kinder verpflichtend eine elementare Bildungseinrichtung besuchen. Diese "Kindergartenpflicht" betrifft alle Kinder, die vor dem 2. September des laufenden Jahres fünf Jahre alt werden und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.