Klatsche für Oliver Pocher! Der Comedian scheiterte vor dem Landgericht Köln mit seiner Unterlassungsklage gegen TV-Moderator Christian Düren.
Nach zwei Verhandlungstagen wies der Vorsitzende Richter die Klage ab. Die Begründung: Die vorgebrachten Argumente und die Beweislage seien nicht ausreichend gewesen.
Eine Pressesprecherin erklärte gegenüber "Bild": "Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht dem Kläger nicht zu. Es sei nicht zur Überzeugung des Gerichtes nachgewiesen worden, dass Düren 'das Videomaterial Dritten vorgeführt habe'." Pocher trägt nun die Kosten des Verfahrens.
Hintergrund ist ein privates Video, das einen Streit zwischen Pocher und seiner Ex-Frau Amira Aly zeigt. Der 47-Jährige warf Düren vor, das Video in der TV-Branche verbreitet zu haben, um ihn zu schädigen. Der Moderator bestritt das: "Ich habe es an niemanden weitergeleitet." Er habe es nur mit seiner Partnerin besprochen und danach gelöscht.
Auch Zeugen bestätigten vor Gericht, dass sie das Video nicht gesehen hätten. Moderatorin Annemarie Carpendale sagte: "Ich habe das Video nicht gesehen und kenne niemanden aus dem ProSieben-Umfeld, der es gesehen hat." TV-Produzent Pierre Uebelhack berichtete, Düren habe ihm nur von der Existenz des Videos erzählt.
Dürens Anwalt Christian-Oliver Moser kommentierte den Urteilsspruch gegenüber der deutschen Zeitung: "Oliver Pocher ist mit seinem Versuch der öffentlichen Täter-Opfer-Umkehr gescheitert. Die wahrheitswidrige Behauptung Pochers, dass Düren ein für Oliver Pocher äußerst nachteiliges privates Video an Personen aus der Medienbranche weitergeleitet habe, wurde von keinem der benannten Zeugen bestätigt." Moser betonte zudem, Düren wolle nun "einfach in Ruhe gelassen werden".
Pochers Anwälte sehen trotzdem einen kleinen Erfolg. Sultan Balli-Bergmann sagte: "Indem Herr Düren einräumen musste, dass seine WhatsApp-Nachricht ein Bluff gewesen sei, sollte jedermann bewusst geworden sein, dass den Aussagen von Herrn Düren kein Glauben geschenkt werden kann." Außerdem wurde klargestellt, dass das Video nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Der 47-Jährige hat nun einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob er gegen das Urteil vorgeht.