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Klimaticket für "Herr" und "Frau": Beschwerde gegen ÖBB

Eine nicht-binäre Person hat bei der Gleichbehandlungskommission Beschwerde eingereicht. Der Grund: Die Anrede "Herr" oder "Frau" beim Klimaticket.

Newsdesk Heute
Möchte eine Person ein Klimaticket kaufen, muss sie "Herr" oder "Frau" als Anrede auswählen.
Möchte eine Person ein Klimaticket kaufen, muss sie "Herr" oder "Frau" als Anrede auswählen.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Am 26. Oktober 2021 wurde in Österreich das Klimaticket eingeführt. Damit können alle öffentliche Verkehrsmittel in allen neun Bundesländern genutzt werden. Bis Dezember 2022 haben über 208.000 Personen das Klimaticket gekauft.

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Wie am Montag bekannt wurde, ortet die Gleichbehandlungskommission aber Diskriminierungen bei der Jahreskarte. Grund dafür ist die erzwungene Anrede "Herr"  oder "Frau". Jede Person, die sich ein Klimaticket kauft, muss eine der beiden Optionen bei der Anrede auswählen.

Dagegen hat eine nicht-binäre Person bei der Gleichbehandlungskommission (GBK) Beschwerde gegen die ÖBB und One Mobility Ticketing GmbH erhoben. Auch für andere Ticketkäufe sieht die Registrierung im ÖBB-Ticketshop derzeit nur diese beiden Anredeoptionen vor, heißt es in einer Aussendung von "Venib – Verein Nicht Binär". In Deutschland (DB) und Frankreich (SCNF) werden bzw. wurden bereits ähnliche Verfahren geführt. Beanstandet wurde eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Kommission gibt noch Nachfrist

Die Gleichbehandlungskommission sah es dabei als "gerade noch" verhältnismäßig an, den beteiligten Unternehmen eine Nachfrist bis 30.11. zur Umstellung des Systems einzuräumen. Weiters sei für das Vorliegen der Diskriminierung grundsätzlich das Geschlechtsempfinden der Person ausschlaggebend, eine falsche Anrede widerspreche dem Recht auf Nicht-Diskriminierung. Die Entscheidung stärkt damit auch die Rechte jener inter*, trans und nicht-binären Personen, die ihren Geschlechtseintrag nicht ändern können oder wollen.

Von Venib kam deshalb Kritik: "Hier eine Frist einzuräumen grenzt an Verhöhnung geschlechtlicher Minderheiten, weil der Bedarf der Softwareanpassung seit dem Alex Jürgen* Urteil 2018 bekannt ist und die One Mobility Ticketing GmbH (Klimaticket) auch überhaupt erst 2021 gegründet wurde. Die Entscheidung ist dennoch wegweisend für andere Unternehmen und Verfahren", sagt Pepper Gray, Antragsteller*in.

"Die Entscheidung der Gleichbehandlungskommission (GBK III/300/22, GZ: 2023-0.636.604) ist rechtlich nicht verbindlich, ein Anspruch auf Entschädigung aufgrund einer Diskriminierung kann mit einer zivilrechtlichen Klage bei Gericht geltend gemacht werden, was sich die Antragsteller*in und ihr Anwalt Stephan Vesco grundsätzlich vorbehalten. Wir erwarten jetzt jedenfalls eine zeitnahe Umsetzung einer diskriminierungsfreien Lösung", heißt es abschließend.

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