Wusste sie, was sie tat?

Knalleffekt: Krimi um Millionen-Erbe von Ex-Skistar

Im Millionen-Erbstreit um Ex-Skirennläuferin Anneliese Schuh-Proxauf sorgen neue Gutachten für eine Wende. Experten bezweifeln ihre Testierfähigkeit.
Newsdesk Heute
25.07.2026, 08:15
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Seit mittlerweile sechs Jahren beschäftigt der Erbstreit um das millionenschwere Vermögen der früheren Skirennläuferin Anneliese Schuh-Proxauf die Gerichte. Im Mittelpunkt stehen zwei unterschiedliche Testamente – und die Frage, welches davon gültig ist.

Zum Nachlass gehören mehrere Millionen Euro sowie ein Anwesen in bester Lage oberhalb von Innsbruck. Das Vermögen stammt unter anderem aus dem Verkauf der Fluggesellschaft Tyrolean Airways, die Schuh-Proxauf gemeinsam mit ihrem Ehemann Max Schuh aufgebaut hatte.

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Richter legte Zettel vor

Die langjährige Freundin der Verstorbenen beruft sich auf ein Testament, das vor Zeugen unterschrieben wurde. Ein Richter des Landesgerichts Innsbruck legte laut ORF Tirol dagegen einen handgeschriebenen Zettel vor, den Schuh-Proxauf wenige Wochen vor ihrem Tod verfasst haben soll. Nach Angaben der Gegenseite hatte der Richter die frühere Skirennläuferin über Jahre in Rechtsfragen beraten.

Im Verfahren wurden mehrere Gutachten eingeholt. Ein Schriftsachverständiger bestätigte mittlerweile die Echtheit der Handschrift. Deutlich kritischer fallen jedoch zwei medizinische Gutachten aus. Sowohl ein Psychiater als auch ein Psychologe kommen unabhängig voneinander zum Schluss, dass Schuh-Proxauf zum Zeitpunkt der Errichtung des handgeschriebenen Testaments mit großer Wahrscheinlichkeit nicht testierfähig gewesen sei.

Lange Krankengeschichte

Die Experten stützen sich dabei unter anderem auf die Krankengeschichte der Verstorbenen und Aussagen ihres behandelnden Arztes, berichtet der ORF Tirol. Demnach habe sie bereits an mehreren schweren Erkrankungen gelitten, ein normaler Gesprächsfluss sei nicht mehr möglich gewesen. Zudem soll sie stark seh- und hörbehindert gewesen sein.

Für den Anwalt der langjährigen Freundin, Matthias Kapferer, sind die neuen Gutachten eine entscheidende Entwicklung. Die Testierunfähigkeit sei darin ausführlich begründet. Seine Mandantin hoffe nach sechs Jahren Verfahrensdauer auf eine rasche Entscheidung. Sie sei bereits über 80 Jahre alt und wolle das Ende des Rechtsstreits noch selbst erleben.

Richter schweigt

Der betroffene Richter äußert sich zum laufenden Verfahren weiterhin nicht. Nach seinen Angaben wurden Erörterungsanträge gestellt. Die Gutachter werden ihre Einschätzungen daher noch vor Gericht erläutern müssen. Welche der beiden letztwilligen Verfügungen letztlich anerkannt wird, muss das Gericht entscheiden.

Auch auf einem Nebenschauplatz gab es bereits eine Entscheidung: Die Honorarklage eines Anwalts über zunächst mehr als eine Million Euro wurde in erster Instanz abgewiesen. Er hatte zuvor erfolglos versucht, eine Schenkung von fünf Millionen Euro an eine andere Freundin der Verstorbenen wegen angeblich groben Undanks rückgängig zu machen.

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