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Knallhart: Polizei kann nun Organstrafen verhängen

Bei der Pressekonferenz der Regierung wurden auch einschneidende Veränderungen bei der Polizei bekannt: Sie kann jetzt im Schnellablauf strafen.

Heute Redaktion
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Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erklärte die neuen Spielregeln für die Polizei bei der Pressekonferenz am Montag mit Corona-Ausnahmefällen: So sei etwa ein Polizist bei Amtshandlungen verletzt worden, zudem sei mitunter Alkohol bei Corona-Verstößen im Spiel. Deswegen kann die Polizei in diesen "Tagen der Bewährung" nun Organstrafen verhängen.

Das bedeutet, dass Polizisten "von ihnen dienstlich wahrgenommener oder vor ihnen eingestandener Verwaltungsübertretungen mittels Organstrafverfügung Geldstrafen" nun auch bei Corona-Verstößen einheben können. Bisher handelte es sich allgemein um Beträge bis 90 Euro, bei Corona-Verstößen wird der Betrag vorerst 50 Euro sein. Neu ist damit aber nicht nur das sofortige Einheben der Strafe.

Rigorose Kontrollen

Im Gegensatz zur Anzeige kann gegen die Organstrafverfügung kein Rechtsmittel erhoben werden. Wird nicht bezahlt (offiziell kann eine Organstrafverfügung innerhalb von zwei Wochen beglichen werden), wird Anzeige erstattet und damit kommt auf den Betroffenen eine noch weitaus höhere Strafe zu. Bis zu 3.600 Euro sind laut Gesetz möglich.

Dass die Corona-Verstöße nicht nur Einzelfälle sein dürften, zeigt die Zahl der Strafen. Alleine am Wochenende gab es österreichweit rund 3.000 Anzeigen, 1.200 davon in Wien. Gleichzeitig wird Kritik laut, dass die Polizei bei Kontrollen zu rigoros reagiert. Ein Polizist führte etwa eine Corona-Kontrolle bei einem Jogger mit gezogener Dienstwaffe durch (siehe Fotoshow oben).