Ein ungewöhnlicher Fall sorgt für Schmunzeln: Ein Flugreisender fühlte sich bei einer Sicherheitskontrolle am Flughafen Wien-Schwechat in seiner Privatsphäre verletzt – und zog vor Gericht. Jetzt ist klar: Seine Beschwerde bleibt erfolglos, wie die "Presse" berichtet.
Der Mann sprach von einer "peinliche Leibesvisitation" in aller Öffentlichkeit. Besonders störte ihn, dass die Kontrolle "trotz Kitzelns nicht gestoppt" worden sei.
Schon zuvor war er mit seiner Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gescheitert. Dort ging es unter anderem um die Frage, ob Sicherheitskontrollen überhaupt von privaten Firmen durchgeführt werden dürfen. Das Höchstgericht entschied: Das sei zulässig, da die Verantwortung letztlich beim Staat liege, berichtet die "Presse".
Auch der nächste Schritt brachte keinen Erfolg. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich stellte fest, dass kein unzulässiger Zwang vorlag. Der Grund: Der Passagier habe sich freiwillig kontrollieren lassen – alternativ hätte er den Flug nicht antreten können.
Nun bestätigte auch der Verwaltungsgerichtshof diese Sichtweise und wies die Revision endgültig ab. Damit ist klar: Auch wenn es unangenehm wird: Sicherheitschecks am Flughafen gelten rechtlich nicht als Zwang.