Oberösterreich

Arbeit geschwänzt – Mann muss Chef 8.000 Euro zahlen

Der Krankenstand war nur simuliert, stattdessen faulenzte der Mitarbeiter im Kaffeehaus. Detektive kamen ihm auf die Schliche, nun muss er blechen.

Roman Palman
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Ein Stapel Euro Banknoten. Symbolbild
Ein Stapel Euro Banknoten. Symbolbild
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com

Das wird teuer. Ein 20-Jähriger aus dem Raum Wels in Oberösterreich ist nicht nur seinen Job los, er muss auch rund 8.000 Euro an seinen früheren Arbeitgeber zahlen. 

Denn dieser hatte, weil ihm die häufigen Krankenstände des Mitarbeiters verdächtig vorkamen, Detektive zur Überwachung engagiert. Diesen gelang bereits am ersten Tag ihrer Observation der Volltreffer. Anstatt krank daheim zu liegen, ließ sich der 20-Jährige gegen Mittag abholen und besuchte ein Kaffeehaus. Erst am frühen Morgen kehrte er nach Hause zurück.

Um ganz sicher zu gehen, wurde der junge Mann noch zwei weitere Tage überwacht. Auch an diesen zeigte er offensichtlich, dass er seine Krankheit nur vorgetäuscht hatte. Der Rausschmiss folgte auf dem Fuße.

OGH musste entscheiden

Dem aber nicht genug. Der Arbeitgeber klagte den früheren Mitarbeiter auch noch auf Erstattung der Detektiv-Rechnung in Höhe von 7.983,30 Euro. Der Fall zog durch die Instanzen bis vor den Obersten Gerichtshof.

Die Höchstrichter gaben schließlich dem Arbeitgeber vollumfänglich recht, wie der "DerStandard" am Mittwoch (2. Juni) berichtete. Der Fall selbst wurde laut den Akten aber bereits Ende März abgeurteilt. Der Entscheidungstext ist seit Mitte Mai im Rechtsinformationssystem des Bundes online abrufbar.

Überwachung gerechtfertigt

Als Begründung ihrer Entscheidung nannten die Rechtsexperten, dass dem Arbeitgeber der Kostenersatz zustehe, weil der Mitarbeiter durch sein häufiges Fehlen genügend Verdachtsmomente geliefert hätte. Dadurch sei auch der Einsatz des Detektivbüros gerechtfertigt.

Der 20-Jährige muss deshalb auch alle drei Tage Überwachung bezahlen. Hätten ihn die Detektive nur an einem Tag erwischt, hätte er den Bruch des Krankenstands wohl noch irgendwie rechtfertigen können. Der Nachweis eines einmaligen Verstoßes hätte nämlich vor Gericht wohl keinen Bestand gehabt, so die Richter. 

Die zu zahlende Summe sei zudem für den Beklagten weder existenzbedrohend noch übertrieben hoch. 

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