Seit ihrer Kindheit kämpft die Oberösterreicherin mit schweren gesundheitlichen Problemen. Bereits als Kind erkrankte sie an Knochenkrebs. Im Lauf der Jahre verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand weiter. Mehrere Brüche an der Brust- und Lendenwirbelsäule, eine schwere Osteoporose sowie Kniebeschwerden machten es der zuletzt in einer Arztpraxis beschäftigten Frau unmöglich, weiterzuarbeiten.
Deshalb beantragte die 54-Jährige bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eine Berufsunfähigkeitspension. Damit blitzte sie ab. Und gleichzeitig wurde auch ihr Antrag auf Rehabilitationsgeld abgelehnt.
Erst danach wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Die AK-Bezirksstelle Steyr brachte Klage gegen die Entscheidung ein. Im Zuge eines neuerlichen Gutachtens bestätigten Sachverständige, dass die Frau derzeit nicht am Arbeitsmarkt einsetzbar ist.
Schließlich kam es vor Gericht zu einem Vergleich. Dabei wurde der 54-Jährigen das Rehabilitationsgeld doch noch zugesprochen. Damit besteht die Aussicht, dass sie nach entsprechender Rehabilitation wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann.
AK-Präsident Andreas Stangl rät Betroffenen, sich bei arbeits- oder sozialrechtlichen Problemen rasch an die Arbeiterkammer zu wenden. Die Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützten Beschäftigte dabei, möglichst schnell zu ihrem Recht zu kommen.