Richtig viel Geld blieb einem 45-Jährigen der Chef schuldig! Der Koch in einem Restaurant im westlichen Niederösterreich hatte im Lokal zwei Monate lang für Gaumengenüsse gesorgt, musste dann aber für längere Zeit in den Krankenstand.
Der Betreiber des Gastronomiebetriebs machte Tabula Rasa und kündigte den 45-Jährigen nur wenige Tage nach der Krankschreibung. Mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen stellte er schließlich die Gehaltszahlungen ein.
Der nunmehrige Ex-Angestellte wusste gleich, dass die Art und Weise der Abwicklung nicht in Ordnung gewesen sein konnte und wandte sich nach seiner Gesundschreibung an die Arbeiterkammer Niederösterreich. Dort fand man den Fehler im Nu: Anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen Kündigungsfrist im ersten Dienstverhältnis-Jahr, zahlte der Chef nur zwei Wochen weiter.
„Weil die ärztliche Krankschreibung jedoch auch über dieses Datum hinaus ging, verlängerte sich auch die Fortzahlung des Entgelts bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit.“Markus WieserAKNÖ-Präsident
"Weil die ärztliche Krankschreibung jedoch auch über dieses Datum hinaus ging, verlängerte sich auch die Fortzahlung des Entgelts bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit", erklärt AKNÖ-Präsident Markus Wieser.
Alles in allem – das Geld im Rahmen der Kündigungsfrist, die korrekte Kündigungsentschädigung, ausständige Sonderzahlungen und Urlaubs-Ersatzleistung inklusive – schuldete der Arbeitgeber seinem ehemaligen Angestellten 9.900 Euro brutto. Das Geld wurde dem Koch mit Hilfe der Arbeiterkammer schließlich ausgezahlt.