20 Jahre im Unternehmen, dann bekam ein technischer Angestellter plötzlich die Kündigung. Als er seine Endabrechnung von der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich checken ließ, kam die Überraschung: Seine Abfertigung und Urlaubsersatzleistung waren viel zu niedrig.
Der Knackpunkt: Der Arbeitgeber hatte nur das Grundgehalt zur Berechnung herangezogen. Dabei müssen auch regelmäßig geleistete Überstunden und schwankende Entgeltbestandteile berücksichtigt werden. Genau das war hier nicht passiert.
Die AK schaltete sich ein und konfrontierte das Unternehmen mit dem Rechenfehler. Das Ergebnis? Der Arbeitgeber zeigte sich einsichtig und zahlte die offene Summe nach. Der satte Nachschlag für den Ex-Angestellten: mehr als 25.000 Euro.
"Es kann immer vorkommen, dass Unternehmen etwas übersehen oder Ansprüche absichtlich nicht bezahlen", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. "Es ist besser, die Abrechnung kontrollieren zu lassen, als Ansprüche liegen zu lassen."
In einem ähnlichen Fall schritt auch die AK Niederösterreich kürzlich ein: Der Fahrer (36) einer Gütertransportfirma wollte sich beruflich verändern, einigte sich mit seinem Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Lösung.
Als er seine Gehaltsabrechnung erhielt, kam ihm der ausbezahlte Betrag aber viel zu niedrig vor. Der Mann aus dem Weinviertel wandte sich an die AK, um die Abrechnung kontrollieren zu lassen. Die Experten bestätigten seinen Verdacht, erkämpften fast 2.200 Euro.