Falsche Abfertigung

Steirerin in Karenz, Firma zahlt tausende Euro zu wenig

Eine Steirerin arbeitet jahrelang als Pflegeassistentin – dann wird sie schwanger. Als sie aus der Karenz zurückkehrt, folgt eine böse Überraschung.
08.03.2025, 12:58

Vorsicht bei Abfertigungen während der Elternteilzeit – das zeigt ein aktueller Fall aus der Steiermark, den die Arbeiterkammer nun öffentlich macht. Eine Pflegeassistentin arbeitete jahrelang in Vollzeit, bevor sie schwanger wurde und in Karenz ging. Sie vereinbarte Elternteilzeit und kehrte anschließend in ihren Job zurück.

Nach einer zweiten Schwangerschaft und erneuter Karenz trat sie wieder ihre Stelle an – doch dann erlebte sie eine unangenehme Überraschung.

"Mit dem Dienstgeber wurde eine Vereinbarung zur Änderung des Beschäftigungsausmaßes geschlossen. Es folgte eine einvernehmliche Auflösung, woraufhin sie für eine Kontrolle ihrer Endabrechnung zur Arbeiterkammer kam", berichtet die AK Steiermark.

Bei der Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass für die Berechnung der Abfertigung die letzten vier Monatsgehälter auf Basis einer normalen Teilzeitbeschäftigung herangezogen wurden und nicht auf Basis der Elternteilzeit.

6.300 Euro vor Gericht erkämpft

Dies mache laut Experten einen riesigen Unterschied aus: "Bei der Elternteilzeit bemisst sich die Berechnung der Abfertigung auf das letzte Vollzeitmonatsentgelt".

Der Betrieb berief sich darauf, dass die Arbeitnehmerin nicht explizit eine Elternteilzeit vereinbart hätte. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Steirerin, da sie nach der zweiten Karenz erneut Elternteilzeit beabsichtigte. Die zweifache Mutter erhielt insgesamt 6.300 Euro von ihrem ehemaligen Arbeitgeber nachbezahlt.

{title && {title} } dob,red, {title && {title} } Akt. 08.03.2025, 13:57, 08.03.2025, 12:58