Nach 26 Jahren an der Uni hat ein 50-jähriger Langzeitstudent laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe. Das Verwaltungsgericht Mainz hat seine Klage abgewiesen, nachdem der Dauerstudent im März 2024 einen Antrag gestellt hatte. Das Gericht hat am Montag darüber informiert. Die zuständige Behörde hat den Antrag auf Wohnbeihilfe abgelehnt, weil der Mann sein Studium nicht ernsthaft und nicht zielstrebig betreibe. Sie sah den Antrag als rechtsmissbräuchlich an.
Das Verwaltungsgericht hat diese Einschätzung jetzt bestätigt. Wohnbeihilfe werde missbräuchlich genutzt, wenn arbeitsfähige Antragsteller keine zumutbare Arbeit annehmen oder nicht auf andere Weise ihr Einkommen erhöhen. Das sei hier der Fall, weil der Kläger zum Zeitpunkt der Antragstellung sein Studium nicht ernsthaft betrieben habe.
Der Mann ist laut Gericht schon seit 26 Jahren an der Uni, hat mehrere Studien begonnen und wieder abgebrochen. In seinem aktuellen Studium ist er im 14. beziehungsweise 15. Semester und hat damit die vorgesehene Studiendauer von sechs Semestern weit überschritten. Dass er zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht studieren könne, hat der Mann nicht nachgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.