Nachfolge von Macron

Warten auf Urteil – Le Pen hofft weiter auf Kandidatur

Marine Le Pen hofft trotz Verurteilung auf eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027. Ein Berufungsurteil entscheidet über ihre Zukunft.
Newsdesk Heute
29.04.2026, 10:16
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Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen gibt trotz ihrer erstinstanzlichen Verurteilung in einem Prozess wegen Veruntreuung nicht auf und hofft weiter auf eine Kandidatur bei der französischen Präsidentschaftswahl im nächsten Jahr. "Wenn die Richter mich nicht aufhalten, werde ich die Kandidatin", sagte die Fraktionschefin der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN) am Dienstag zur Nachrichtenagentur AFP. Am 7. Juli soll das Urteil im für ihre Kandidatur entscheidenden Berufungsverfahren fallen.

Darf Le Pen tatsächlich antreten, wäre es bereits der vierte Versuch der 57-Jährigen, Präsidentin zu werden. Bei den letzten beiden Wahlen schaffte sie es jeweils in die Stichwahl. "Ich hätte gerne eine Stichwahl gegen den Block der Mitte", erklärte Le Pen mit Blick auf das Lager von Präsident Emmanuel Macron. Das sei ihr lieber als eine "Ablehnungswahl" im Fall eines Duells mit dem Linkspopulisten Jean-Luc Mélenchon von der Partei La France Insoumise (LFI). Sollte Le Pen nicht antreten dürfen, würde sie die Kandidatur dem 30-jährigen RN-Parteichef Jordan Bardella überlassen.

RN-Chef in Umfrage voran

Umfragen zeigen: Bei einer Stichwahl zwischen Bardella und Mélenchon liegt der RN-Chef deutlich vorne. Kommt es aber zu einer Stichwahl zwischen Bardella und dem ehemaligen Premierminister Edouard Philippe, der für einen Mitte-Block ins Rennen gehen würde, gilt Philippe als Favorit. Amtsinhaber Macron aus dem Mitte-Rechts-Lager darf nach zwei Amtszeiten nicht mehr kandidieren.

Le Pen wurde im März 2025 zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Außerdem erhielt sie ein sofort wirksames Kandidaturverbot. Hintergrund ist die Veruntreuung von EU-Geldern durch Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die tatsächlich für Le Pens Partei tätig waren. Le Pen warf der Justiz vor, das Verfahren aus politischen Gründen zu führen, und legte Berufung ein.

Anfang Februar forderte die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und fünf Jahre Nichtwählbarkeit für Le Pen. Wenn die Richter das so übernehmen, wäre das zwar eine etwas mildere Strafe als in der ersten Instanz, würde aber trotzdem Le Pens Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 unmöglich machen.

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