Das Pariser Berufungsgericht hat die französische Politikerin Marine Le Pen am Dienstag (7. Juli) wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt.
Die Rechtspopulistin erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren, von denen sie ein Jahr unter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verbüßen muss. Zusätzlich wurde sie für 45 Monate von Wahlen ausgeschlossen.
Trotz der Verurteilung kündigte Le Pen am selben Abend im französischen Fernsehen an, weiterhin als Kandidatin bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten zu wollen. Sie teilte mit, dass sie das Urteil vor dem höchsten Berufungsgericht anfechten und ihren Wahlkampf sofort starten werde.
Wie 20min.ch berichtet, wurde Le Pen zwar mit einem Wahlverbot belegt, dieses ist jedoch teilweise bereits abgelaufen, weshalb sie rechtlich wieder kandidieren darf. 30 Monate des Verbots wurden zur Bewährung ausgesetzt, die restlichen 15 Monate gelten als verbüßt, da sie bereits in erster Instanz verhängt wurden.
Der Prozess in Paris drehte sich um Vorwürfe, laut denen zwischen 2004 und 2016 Abgeordnete von Le Pens Partei EU-Gelder für parlamentarische Assistenten erhalten haben, die tatsächlich für die Partei, damals Front National genannt, gearbeitet hätten. Marine Le Pen wies vor Gericht jede Verantwortung zurück. Neben ihr standen auch die Partei und elf weitere Angeklagte vor Gericht.
Die Partei Rassemblement National wurde als juristische Person zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Euro verurteilt, wobei eine Million zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch mehrere Mitangeklagte, darunter Bruno Gollnisch, Fernand Le Rachinel und Louis Aliot, erhielten Haft- oder Bewährungsstrafen sowie Geldbußen und temporäre Wahlverbote.