Großer Rückruf

Lebensgefahr! Beifahrer-Verbot für diese VW-Autos

Volkswagen warnt vor gefährlichen Airbags: Über 16.000 Fahrzeuge sind betroffen. Kunden sollen den Beifahrersitz nicht mehr nutzen.
Newsdesk Heute
28.06.2025, 16:30
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Aufgrund eines möglichen Defekts am Beifahrerairbag rät der Wolfsburger Autohersteller VW seinen Kunden, den Beifahrersitz vorerst nicht zu benutzen und den Airbag zu deaktivieren. Ein entsprechendes Rückrufschreiben wird aktuell an betroffene Fahrzeughalter verschickt, berichtet "Bild".

Lebensgefahr

Wie Volkswagen mitteilt, könne es bei bestimmten Fahrzeugen "zu einer geminderten Schutzwirkung des Beifahrerairbags" kommen. Im Ernstfall – also bei einem Unfall – bestehe sogar die Gefahr, dass das Gehäuse des Gasgenerators berste oder sich Bauteile lösen. Diese könnten dann "erhebliche oder tödliche Verletzungen von Fahrzeuginsassen" verursachen, warnt der Konzern.

Betroffen sind die Modelle VW Polo, Passat, Taigo, ID.7, ID.7 Tourer und ID.Buzz, allesamt Fahrzeuge aus den letzten Produktionsmonaten. Weltweit seien 16.510 Autos von der Rückrufaktion betroffen. Fahrzeuge, die sich noch nicht in Kundenhand befinden, sollen vor Auslieferung entsprechend nachgebessert werden.

Sofortige Maßnahmen notwendig

VW-Kunden, die das Rückrufschreiben erhalten, sollen sich umgehend mit ihrem Händler in Verbindung setzen und einen Termin zur Reparatur vereinbaren. Diese dauere laut Hersteller zwischen einer und drei Stunden – allerdings kann es aufgrund fehlender Ersatzteile und ausgelasteter Werkstätten zu längeren Wartezeiten kommen.

Bis dahin rät Volkswagen zu einer drastischen Maßnahme: "Deaktivieren Sie bitte den Beifahrerairbag wie im Bordbuch beschrieben und nutzen Sie den Beifahrersitz in dieser Zeit nicht."

Großes Risiko

Wer sich trotzdem über die Warnung hinwegsetzt und den Beifahrersitz nutzt, geht ein hohes Risiko ein. Laut Unfallforscher Markus Egelhaaf von der Dekra ist der Airbag ein wesentlicher Bestandteil des Rückhaltesystems. "Nur mit ihm ist vollständiger Schutz gewährleistet", warnt er.

Juristisch bleibt die Lage heikel. Laut der Anwältin Nicole Mutschke hafte Volkswagen zwar grundsätzlich auch nach der Rückrufbenachrichtigung weiter – wer jedoch die Hinweise missachte, riskiere eine Minderung oder gar den Ausschluss von Schadenersatzansprüchen wegen Mitverschuldens.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 28.06.2025, 16:36, 28.06.2025, 16:30
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