Kleine elektrische Fahrzeuge im Oldtimer-Look gehören mittlerweile zum Stadtbild in Wien. Vor allem Touristen nutzen die 10-km/h-Fahrzeuge für Stadtrundfahrten. Genau diese Entwicklung bereitet der Wiener Fachgruppe der Autobusunternehmen jedoch große Sorgen - in einer Aussendung spricht man sogar von "Lebensgefahr".
"Wir haben an einem Wochenende 256 solcher Fahrten gezählt. Das sind vier Mal so viele als noch vor drei Jahren", sagt Fachgruppen-Obmann Ludwig Richard. Aus seiner Sicht wissen viele Fahrgäste gar nicht, welchen Risiken sie sich aussetzen.
Der Grund für die Kritik liegt in der aktuellen Rechtslage. Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 10 km/h gelten rechtlich als Fuhrwerke. Deshalb benötigen sie weder ein Kennzeichen noch eine Haftpflichtversicherung. Auch die Fahrer müssen keinen Führerschein besitzen.
Besonders kritisch sieht die Branche, dass bereits 16-Jährige diese Fahrzeuge lenken dürfen. Sie müssen keine Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung nachweisen, dürfen bis zu 0,8 Promille Alkohol im Blut haben, während der Fahrt telefonieren und mehr als acht Personen befördern. Für Fahrer und Fahrgäste besteht außerdem keine Gurtpflicht.
"Es kann also passieren, dass ein 16-Jähriger völlig legal zwei Bier trinkt und dann mit zwölf unangeschnallten Touristen über den Ring fährt, während er mit dem Handy telefoniert und nicht weiß, dass er vor einem Zebrastreifen anzuhalten hat. Das ist Wahnsinn", warnt Richard.
Die Wiener Autobusunternehmen fordern deshalb eine rasche Änderung des Kraftfahrgesetzes. Künftig sollen für die 10-km/h-Fahrzeuge dieselben Regeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge. Dazu zählen eine Haftpflichtversicherung, eine Kennzeichenpflicht sowie ein B-Führerschein für die Lenker. Werden mehr als acht Personen transportiert, soll zusätzlich ein D-Führerschein erforderlich sein.
Auch bei den gewerberechtlichen Vorschriften fordert die Branche gleiche Bedingungen. Derzeit könne die Personenbeförderung mit den Fahrzeugen als freies Gewerbe betrieben werden, während Busunternehmen strenge Konzessions- und Sicherheitsauflagen erfüllen müssen.
Richard verweist außerdem auf einen erheblichen Unterschied beim Versicherungsschutz. Reisebusse müssen gesetzlich eine Haftpflichtdeckung von 30 bis 50 Millionen Euro nachweisen.
Für die 10-km/h-Fahrzeuge ist derzeit überhaupt keine Versicherung vorgeschrieben. "Diese Gesetzeslücke muss im Interesse der Fahrgäste, aller Verkehrsteilnehmer und eines fairen Wettbewerbs rasch geschlossen werden", fordert der Branchenvertreter.