Profi-Bande wollte Spielzeug

Lego-Einbrecher (21) stahlen Bausteine um 240.000 Euro

In Wels kommt es bald zu einem kuriosen Gerichtsprozess. Ein junger Mann und eine junge Frau sollen extrem viel Lego gestohlen haben.
Peter Reidinger
01.08.2025, 04:00
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Einen solchen Fall hatte die Justiz in Oberösterreich auch noch nicht. In Wels stehen nächste Woche ein junger Mann und eine junge Frau (beide 21 Jahre) vor Gericht. Die Anklage wirft ihnen vor, Legosteine im großen Stil im Wert von insgesamt rund 240.000 Euro gestohlen zu haben.

Wie ein Sprecher des Gerichts im Gespräch mit "Heute" schildert, geht es dabei um zwei verschiedene Fälle.

1
Einbruch in OÖ
In der Nacht von 17. auf 18. April soll der angeklagte Slowake in Oberösterreich in ein Spezialgeschäft für Legosteine eingebrochen haben. Dort soll er Lego im Wert von rund 120.000 Euro sowie eine geringe Menge Bargeld gestohlen haben.
2
Einbruch in NÖ
Etwas mehr als ein Monat später soll der Mann dann gemeinsam mit einer jungen Frau (21) in Niederösterreich zugeschlagen haben. In Götzendorf an der Leitha brach er laut Anklage in ein Fachgeschäft ein, räumte dort 15 Paletten mit Lego (!) und ein paar E-Scooter aus, verlud das Ganze in einen gemieteten Lkw und fuhr dann gemeinsam mit der Komplizin über die Grenze nach Tschechien.

Grober Schnitzer verriet die beiden

Bei diesem Coup passierte den beiden aber ein grober Fehler. "Eine Kamera erfasste an der Grenze das Fahrzeug", so der Sprecher. Die Polizei konnte den Wagen über das GPS (in Mietwagen oft eingebaut) orten. Als die beiden das Diebesgut im Wert von 118.000 Euro (gesamt waren es also knapp 240.000 Euro) auf einem Parkplatz verkaufen wollten, schlug die Polizei zu. Es wurden die beiden mutmaßlichen Einbrecher und die potentiellen Käufer festgenommen.

Der angeklagten Frau droht beim Prozess am 7. August in Wels eine Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahre. Beim Verdächtigen sind es 0 bis 10 Jahre, weil er zum Zeitpunkt der Tat noch unter 21 Jahre alt war und damit als "junger Erwachsener" vor Gericht steht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } rep, {title && {title} } Akt. 01.08.2025, 11:04, 01.08.2025, 04:00
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