Böse Überraschung nach der Rückgabe eines Leihautos: Herr B. mietete für einen Tag einen Kastenwagen bei einem Autoverleiher. Zwei Tage nach der Rückgabe bekam der Wiener plötzlich eine saftige Rechnung präsentiert.
Der Vorwurf: angebliche Mini-Kratzer am Fahrzeug. Und die Forderung des Verleihers hatte es in sich. Der Wiener sollte satte 1.200 Euro Schadenersatz bezahlen!
Für den Konsumenten völlig unverständlich. Laut Arbeiterkammer Wien (AK) hatte Herr B. das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgebracht. Das Auto sei bei der Rückgabe vom Vermieter nicht einmal überprüft worden, heißt es zu "Heute". Außerdem habe es während der Fahrt keinerlei Zwischenfälle gegeben.
Erst fast zwei Tage später erhielt der Wiener dann einen Schadensbericht des Unternehmens.
Daraufhin wandte sich Herr B. an die Konsumentenschutz-Abteilung der Arbeiterkammer Wien. Und tatsächlich: Erst nachdem sich die AK einschaltete, reagierte der Autoverleiher. Am Ende musste Herr B. die geforderten 1.200 Euro nicht bezahlen.
„Wir sehen häufig ähnlich gelagerte Fälle in unserer Beratung“Mario PatakiAK-Konsumentenschützer
Für die AK ist der Fall kein Einzelfall. Konsumentenschützer Mario Pataki warnt: "Wir sehen häufig ähnlich gelagerte Fälle in unserer Beratung."
Deshalb rät die Arbeiterkammer dringend dazu, Leihautos bei Übernahme und Rückgabe genau zu dokumentieren. "Daher raten wir: Dokumentieren Sie den Zustand eines Leihautos zu Beginn der Übernahme und unmittelbar bei Rückgabe sorgfältig, um keine bösen Überraschungen zu erleben."
Besonders wichtig seien Fotos und Videos von Kratzern, Dellen oder anderen möglichen Schäden – am besten direkt mit Zeitstempel, rät der Experte.