Genuss

Carlsberg & Heineken – Bier-Patent wird angefochten

Offenbar kann man auch Gerste und Bier erfinden und damit patentieren lassen. Dagegen wollen Österreichs Privatbrauereien und die Arche Noah vorgehen.

Christine Scharfetter
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Carlsberg soll in den letzten Jahren über ein Dutzend Patentanträge auf Gerstezüchtung, Gerstenpflanzen, deren Verwendung zum Bierbrauen sowie Bier gestellt haben.
Carlsberg soll in den letzten Jahren über ein Dutzend Patentanträge auf Gerstezüchtung, Gerstenpflanzen, deren Verwendung zum Bierbrauen sowie Bier gestellt haben.
Sang Tan / AP / picturedesk.com

Obwohl die Menschheit seit rund 15.000 Jahren Bier braucht und trinkt, kann man den Gerstensaft wohl immer noch neu erfinden. Doch damit nicht genug, auch die dazugehörigen Gerstenpflanzen sollen beim dänischen Brauereikonzern Carlsberg und der niederländischen Brauerei Heineken eine Erfindung sein und wurden patentiert.

Das wollen die österreichischen Privatbrauereien und die Arche Noah nicht auf sich sitzen lassen. "Das Maß ist voll! Patente sollen erfinderische Tätigkeiten schützen. Pflanzen und Lebensmittel wie Bier sind keine Erfindungen. Der systematische Missbrauch des Patentrechts muss endlich gestoppt werden, fordert Magdalena Prieler, politische Referentin bei Arche Noah, Verein für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt. Deshalb wird am 10. Mai 2022 beim Europäischen Patentamt in München Einsprüche gegen ein Patent von Carlsberg und Heineken verhandelt.

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    Getty Images/iStockphoto

    Mutation der Gerstenpflanze

    Bei der angeblichen Erfindung handele es sich um das Ergebnis zufälliger Mutationen der Gerstenpflanze, so Prieler. Eine verringerte Enzym-Aktivität der patentierten Braugerste soll es möglich machen, bei niedrigeren Temperaturen zu brauen. Das umstrittene Gersten-Patent EP2575433 würde den Braukonzernen eine Monopolstellung bei energiesparenden Brauverfahren ermöglichen. Beansprucht werden die Gerste, deren Verwendung zum Brauen und das Bier selbst.

    Auch Nikolaus Riegler, Sprecher der Unabhängigen Privatbrauereien Österreichs, beanstandet dieses Vorgehen: "Herkömmliche Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Saatgut sind nicht patentierbar, das wissen auch die großen Konzerne. Dazu gibt es gesetzliche Bestimmungen und genau die Einhaltung dieser Vorgaben fordern wir. Wenn Rohstoffe von Konzernen patentiert werden, benachteiligt dies kleinere und mittlere Brauereien, nicht nur in Österreich, sondern in ganz Mitteleuropa."

    Gerste mit weniger Gluten patentiert

    Ein neuer Bericht des Bündnisses "No Patents on Seeds" belegt die drohende Patente-Flut auf Gerste und Bier. Alleine Carlsberg hat demnach in den letzten Jahren über ein Dutzend Patentanträge auf Gerstezüchtung, Gerstenpflanzen, deren Verwendung zum Bierbrauen sowie Bier gestellt.

    Nicht einmal die Privatisierung gesundheitsrelevanter Eigenschaften ist offenbar ein Tabu. So wurde ein Patentantrag auf eine Gerste gestellt, die weniger Gluten beinhaltet. "Unsere Einsprüche können den wachsenden Zugriff großer Konzerne auf die Grundlagen unserer Ernährung nur bremsen. Die zuständige Bundesministerin Leonore Gewessler muss sich jetzt mit ihren europäischen Kolleg:innen zu einer Konferenz treffen, um das geltende Verbot von Patenten auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere endlich wirksam umzusetzen", fordert Magdalena Prieler.

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