In lauen Sommernächten fallen nicht nur immer öfter die Hüllen, sondern auch die Hemmungen. Doch die steigende Lust im Freien könnte für Liebende fatal enden – selbst am eigenen Balkon oder im Garten.
"In seinen eigenen vier Wänden – dazu gehören auch Balkon und Garten – kann man grundsätzlich tun und lassen, was man will, solange man nicht gegen das Gesetz, Hausordnung oder Verträge verstößt", erklärt der Wiener Rechtsanwalt Johannes Öhlböck gegenüber "Heute". Doch genau das ist der Fall, wenn man Sex am Balkon oder im eigenen Garten hat.
Hier liege eine öffentliche geschlechtliche Handlung vor, die nach dem Strafgesetzbuch sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden kann, so der Experte.
Allerdings kann eine Ahndung dieser Straftat kompliziert werden: So muss den Akteuren eindeutig bewusst sein, dass sie dabei beobachtet werden und sie müssen tatsächlich in der Öffentlichkeit zur Tat schreiten. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Handlung von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden kann. Als Richtwert gelten hier zehn Personen, die auch nacheinander vorbeigehen können.