Coronavirus
Lockdown! Was du ab 20 Uhr kaufen darfst und was nicht
Ab Dienstag gilt eine nächtliche Ausgangsregelung. Zwischen 20 und 6 Uhr ist man angehalten, zu Hause zu bleiben. Was ist überhaupt noch erlaubt?
Mit Dienstag, dem 3. November, treten neue Corons-Maßnahmen in Österreich in Kraft. Teil davon: eine Ausgangssperre. Das Verlassen der privaten Wohnung zwischen 20 und 6 Uhr ist nur aus folgenden Gründen erlaubt:
1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum.
2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten.
3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens.
4. Berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist.
5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
Was man kaufen darf
Einkaufen fällt bei einer nächtlichen Sperre zu einem großen Teil weg. Lebensmittelgeschäfte haben zumeist ohnehin nicht mehr offen. Einige Dinge können aber nach wie vor gekauft werden, weil sie etwa von Tankstellen oder Apotheken verkauft werden. "Heute" sagt, was erlaubt ist – und was nicht.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) reagierte auf die neuen Corona-Regeln bereits knallhart: "Jeder, der nachts mit einem Bier angetroffen wird, wird angezeigt."
Wer nun nach 20 Uhr noch etwas einkaufen möchte, sollte den Hausverstand einschalten. Vieles leitet sich schon aus der Verordnung ab. Alles, was zur "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens" dient, ist erlaubt. Lebensmittel dürften also kein Problem sein. Wenn man also keine Milch mehr daheim hat, kann man sie bei der nächsten Tankstelle (Supermärkte haben zu dieser Zeit bereits geschlossen) holen. Oder etwa Gebäck und Wasser.
Dasselbe gilt für Medikamente aus der Apotheke. Wenn in der Nacht Schmerzen einsetzen oder man ein Rezept abholen muss, dürfte es kein Problem darstellen. Aspirin, Hustensaft und Co. werden kein Problem darstellen.
Was Probleme machen könnte
Wie bereits von Nehammer gewarnt, dürfte er Kauf von Alkohol problematisch sein und könnte zu Anzeigen führen. Bier, Schnaps oder Wein – "lass es nachts einfach sein", lautet die Devise. Ob der Kauf eines Schokoriegels bei einem Spaziergang zur "körperlichen und psychischen Erholung", der ja erlaubt ist, geahndet wird, muss sich erst zeigen, wenn die Regelung am Dienstag in Kraft tritt.
Bis zu 1.450 € Strafe
Innenminister Nehammer hat laut eigener Aussage den Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit angewiesen, bei Verstößen gegen die neue Verordnung "rigoros abzustrafen". Vor allem am Beginn des zweiten Lockdowns solle die Polizei massive Präsenz auf den Straßen zeigen. Wer die nächtliche Ausgangssperre bricht, muss mit Strafen von bis zu 1.450 Euro rechnen.