Coronavirus

Lockerung bei Veranstaltungen – das gilt ab 12. Februar

In Österreich werden ab 12. Februar weitere Corona-Lockerungen gelockert, auch bei Events. Tourismusministerin Köstinger (ÖVP) ist erfreut.

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Ab 12. Februar gibt es keine Personenobergrenze für Veranstaltungen.
Ab 12. Februar gibt es keine Personenobergrenze für Veranstaltungen.
picturedesk.com/ Symbolbild

"Corona-Maßnahmen sind berechtigt, aber keinen Tag länger als notwendig. Darum ist es richtig, dass ab 12. Februar nächste Öffnungsschritte folgen, die vor allem für unsere Tourismus- und Veranstaltungsbranche motivierend sind", betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger anlässlich der nächsten Lockerungen, die die Bundesregierung gemeinsam mit der COVID-Krisenkoordination GECKO beschlossen hat.

Da der Höhepunkt der Omikron-Welle laut Prognose erreicht und die Situation auf den Intensivstationen stabil ist, sind weitere Öffnungsschritte möglich.

"Wichtiges Signal"

"Dass es für Veranstaltungen künftig keine Personenobergrenzen mehr geben wird, ist für die Branche ein wichtiges Signal. Positiv ist auch, dass Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen wieder erlaubt werden. Gemeinsam mit dem 2G Nachweis und FFP2-Maskenpflicht wird weiterhin größtmögliche Sicherheit gewährleistet. Das sind genau die Schritte, die unser Tourismus und unsere Veranstaltungsbranche jetzt brauchen, um wieder optimistisch nach vorne schauen und planen zu können", so Köstinger.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP)
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP)
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Für den Handel, Museen, Kunsthallen, Bibliotheken etc. entfällt der 2G-Nachweis. Das Tragen einer FFP2-Maske bleibt Pflicht – "Heute" hat alle Lockerungen ab 12. Februar hier zusammengefasst >>>

Auch bei körpernahen Dienstleistern (z.B.: Friseur) gilt künftig 3G und FFP2-Maske (2G entfällt). Aktuelle Regelungen zur Sperrstunde (24 Uhr) und Nachtgastronomie bleiben bis auf weiteres bestehen.

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