Gesicht von Opfer zertrümmert

Lokalgast ins Koma geprügelt – Türsteher muss in Häf’n

Ein 45-Jähriger wurde im November 2024 in einer Bar attackiert, überlebte knapp. Nun wurde ein zweiter Türsteher am Wiener Landl verurteilt.
Christian Tomsits
05.03.2026, 16:40
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Zweites Nachspiel vor Gericht wegen einer erschütternden Gewalteskalation in einer Wiener Szene-Bar am 9. November 2024. Zu fortgeschrittener Stunde soll ein 45-jähriger Gast von den Türstehern des Lokals verwiesen worden sein.

Was dann folgte, dürfte jegliche Grenzen des geregelten Konfliktmanagements gesprengt haben: Zu dritt sollen die Sicherheitsleute den Betrunkenen gepackt, verprügelt, getreten und weggezerrt haben. Dabei wurden ihm laut Gutachten Gesichtsknochen zertrümmert, die Nase mehrfach gebrochen, die Knochen verschoben.

Sechs Wochen nach dem Vorfall fand man in Lagerräumen, im Aufzug und an den Wänden der Bar noch Blutspuren des Opfers. Die Staatsanwältin beschrieb die Vorgänge am Donnerstag am Wiener Landl als "Fall, der seinesgleichen sucht." Das Opfer schwebte in Lebensgefahr, lag zehn Tage im Koma und einen Monat auf der Intensivstation – wir berichteten. Denn auch die Unterleibsregion des Mannes wurde derart malträtiert, dass ein künstlicher Darmausgang gelegt werden musste.

Zuvor sei der Bewusstlose von den Türstehern im Lokal vor der Polizei versteckt worden. Nur einer der Türsteher (32) konnte vor Ort rasch identifiziert, inhaftiert, angeklagt und schließlich auch verurteilt werden. Vor Gericht erkannte eine Zeugin dann aber den zweiten Verdächtigen, der als Zeuge aussagen musste, eindeutig. Deshalb stand der tätowierte 26-Jährige nun mit Verspätung ebenfalls wegen absichtlich schwerer Körperverletzung vor Gericht.

Der groß gewachsene junge Mann vertraute auf Verteidiger-Legende Werner Tomanek. Der echauffierte sich in unnachahmlicher Art darüber, dass Ermittler nach über einem Jahr besagter Zeugin "bis nach Vorarlberg nachfahren", um sie eine Zeichnung anfertigen zu lassen vom Lokal, "dass man glaubt, sie sei eine Architektin". Sie sei unglaubwürdig, sein Mandant völlig unschuldig. Der Türsteher nickte brav und wollte sich an nichts mehr erinnern. Nur eines wusste er gewiss: "Ich habe sicher nicht zugeschlagen." Die Schöffen glaubten ihm das nicht. Das Urteil: vier Jahre unbedingte Haft, nicht rechtskräftig.

{title && {title} } ct, {title && {title} } 05.03.2026, 16:40
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