Im Berufungsprozess nach dem tödlichen Bootsunfall auf dem Gardasee in Italien hat ein Gericht die Haftstrafen für die zwei Angeklagten bestätigt. Das Berufungsgericht in Brescia entschied gegen von der Verteidigung geforderte Strafmilderungen für die beiden Männer aus Bayern, wie der italienische öffentlich-rechtliche Sender Rai am Freitag meldete. Die beiden Männer waren 2022 in erster Instanz zu Haftstrafen von viereinhalb Jahren beziehungsweise zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden.
Am 19. Juni 2021 hatten die beiden Deutschen auf dem bei Urlaubern beliebten Gardasee im Norden Italiens mit ihrem Luxus-Motorboot in der Nähe von Salò das Holzboot eines italienischen Pärchens aus der Umgebung gerammt. Der 37-jährige Umberto Garzarella und seine Freundin Greta Nedrotti (25) starben. Die beiden Täter legten nach der Verurteilungen in erster Instanz Berufung ein.
Italiens Rechtssystem kennt drei Instanzen. Es dürfte daher wahrscheinlich sein, dass die Anwälte der beiden Männer erneut Berufung einlegen. Italienischen Medienberichten zufolge konnte der Bootslenker nach der ersten Verurteilung im März 2022 bereits wenige Monate später den Hausarrest verlassen und kam frei. Ob und wann die Verurteilten nun die Haft antreten müssen, war zunächst unklar.
Einer der beiden Angeklagten bat die Angehörigen der Todesopfer am Freitag um Verzeihung. "Was passiert ist, war eine schreckliche Tragödie, und es gibt kein Zurück", zitierte ihn die Nachrichtenagentur Ansa aus dem Gerichtssaal. "Wir haben auch zwei Kinder, und der Verlust eines Kindes ist unverzeihlich." Er wisse, dass sie diese Entschuldigung nicht annehmen könnten, "aber vielleicht kann das in der Zukunft passieren".
Der Vorfall löste in Italien große Bestürzung aus – und hatte auch rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Italien hatte vergangenes Jahr das Gesetz für solche Straftaten verschärft. Die vom Parlament abgesegnete Regelung sieht vor, dass Unfälle auf dem Wasser wie Unfälle auf der Straße behandelt werden. Bei fahrlässiger Tötung in der Seeschifffahrt ist so künftig eine Höchststrafe von sieben Jahren möglich. Bei Fahrerflucht und Trunkenheit drohen bis zu 18 Jahre.