Grundversorgungs-Hammer

Luxus-SUVs weg! Knallhartregeln für Ukraine-Vertriebene

Vor allem in Wien fallen immer wieder luxuriöse, sündteure Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen auf. Nun gibt es einen Polit-Knaller in Österreich.
Newsdesk Heute
04.12.2024, 15:49
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Eine geplante Neuerung in der Grundversorgung könnte bitter für nach Österreich Geflohene aus der Ukraine werden. Demnach sollen bereits ab Jänner 2025 ukrainische Luxus-Fahrzeuge verkauft werden müssen, wenn die Halter in die Grundversorgung fallen, berichtet der "Standard". Umgekehrt soll Fahrzeug-Besitzern Versorgung und Unterkunft gestrichen werden, wenn sie ihre Fahrzeuge nicht zu Geld machen. Rund 37.000 Ukrainerinnen und Ukrainer betreffe diese Neuerung, die der Bund-Länder-Koordinationsrat in Planung hat.

"Wer genug Geld habe, um den Wagen hier zu versichern und Benzin zu kaufen, sei nicht hilfsbedürftig", berichtet der "Standard" über die Argumentation des Rats. Bedingung im Hintergrund: Der Verkauf des Autos allein soll nicht ausreichen – auch müsse das Geld aus dem Verkauf verbraucht werden, bevor es wieder Leistungen vom Staat gibt. Für die betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainer wird es aber noch bitterer: Wird der Plan umgesetzt, müssen wohl Tausende erst ihr Fahrzeug in Österreich anmelden.

"Maybachs, G-Klassen" – FPÖ donnert gegen Ukraine-Autos:

Wien schwenkte von Zustimmung auf Ablehnung

Von der Regel, die Anmeldung innerhalb eines Monats bei der Ankunft in Österreich durchzuführen, waren sie bisher ausgenommen. Querstellen soll sich laut Bericht übrigens Wien – und das etwas kurios: Der Beschluss sei erst einstimmig gefallen, da das Protokoll jedoch nicht verschickt wurde, wurde er ungültig. Bei der nächsten Sitzung soll Wien dann plötzlich umgeschwenkt und gegen den Plan gestimmt haben. Die Folge: Die anderen acht Bundesländer können nun wohl eigene Auto-Regeln aufstellen.

In der Schweiz wurde übrigens bereits vor zwei Jahren reagiert: Bis 2022 durften Geflüchtete aus der Ukraine in der Schweiz ihre Autos behalten und frei benutzen, ohne dass ihnen deshalb die Sozialhilfe gekürzt wurde. Damals plante aber die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eine Änderung. Zwar sollte der Schutzstatus Sfür Personen aus der Ukraine bis 2024 verlängert werden, die Regeln zu Sozialhilfebezügen werden jedoch an die Regeln für andere Geflüchtete angepasst. So sollten in Zukunft Vermögenswerte wie Schmuck, Autos oder Liegenschaften in der Heimat beim Berechnen des Sozialhilfeanspruchs mitgerechnet werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 04.12.2024, 16:05, 04.12.2024, 15:49
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