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Makler und Versicherung haften für Fehlberatung

Heute Redaktion
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Versicherungsmakler wären gut beraten, gut zu beraten. Das bestätigt nun auch ein Urteil, dass sie in die Pflicht nimmt, wenn sie schlecht beraten. Stehen der Makler und die Versicherungsgesellschaft in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis, haftet auch die Versicherung für Fehltritte des Maklers.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums einen Musterprozess geführt - und gewonnen.

Dabei ging es um eine Frau, die sich in einer finanziellen Notlage befand und dringend einen kurfristigen Kredit benötigte. Sie wandte sich an ihren Versicherungsmakler, der ihr einen Privatkredit in der Höhe von 4.000 Euro vermittelte - mit der Bedingung, dass sie gleichzeitig eine Lebensversicherung abschließt.

Man versprach ihr, mit einer monatlichen Zahlung von 200 Euro sei alles nach zwei Jahren erledigt. Stattdessen blieb sie auf den Kreditschulden sitzen, das von ihr bezahlte Geld bediente nur die Prämien der Lebensversicherung.

Prozess gewonnen

Nun hat das zuständige Bezirksgericht für Handelssachen in Wien entschieden: Dafür haftet der Makler, aber auch die Versicherungsgesellschaft.

Der Makler habe auf mehreren Ebenen falsch beraten und aufgrund seines wirtschaftlichen Naheverhältnissen nicht im Interesse der Kundin entschieden. Eine Lebensversicherung sei für die Rückzahlung eines kurzfristigen Kredites ganz und gar nicht geeignet.

Auch die Versicherungsgesellschaft selbst, die vom - grundsätzlich unabhängigen - Makler viele Aufträge bekam, haftet mit.

VKI-Jurist Mag. Thomas ist mit dem Urteil zufrieden: "Diese Entscheidung zeigt, dass sehr wohl auch Versicherungen für Fehler von Maklern haften können - und zwar dann, wenn die Unabhängigkeit des Maklers durch ein wirtschaftliches Naheverhältnis gefährdet ist. Weiters ist erfreulich, dass aufgrund dieses Urteils nunmehr zwei Haftungsträger für die fehlerhafte Beratung zur Verfügung stehen."
 

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