Oberösterreich

Mann (22) stellte nur 4 Monate vor Krawallen Asylantrag

Ein 22-Jähriger wurde am Donnerstag in Linz im ersten Halloween-Prozess verurteilt. Wenige Monate zuvor hatte er erst einen Asylantrag gestellt.

In Linz startete am Donnerstag der Prozess nach den schweren Ausschreitungen zu Halloween.
In Linz startete am Donnerstag der Prozess nach den schweren Ausschreitungen zu Halloween.
"Heute"

Nach dem ersten Prozess zu den brutalen Krawallen an Halloween im Vorjahr werden nun immer mehr Details zum Hauptangeklagten bekannt. Etwa, dass der 22-jährige Syrer erst vor acht Monaten seinen Asylantrag in Österreich gestellt hat.

Beim Prozess am Donnerstag strich er seine Leidenschaft für Linz heraus, das neben Aleppo nun seine zweite Stadt sei. Zeugen berichteten aber, er habe Freunden bei den Halloween-Krawallen zugerufen: "Jungs, heute f***** wir Linz"

Mit 13 Flucht in den Libanon

Der Mann wurde 2001 in der syrischen Stadt Aleppo geboren. Mit 13 flüchtete er in den Libanon. Dort lernte er seine Frau kennen, erzählte er beim Prozess. 

Später gingen die beiden dann gemeinsam in die Türkei. Von dort aus kam der Syrer schließlich 2022 nach Österreich.

Seine Frau und das mittlerweile geborene Kind ließ er zurück.

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    Zunächst musste ein 22-jähriger Syrer auf der Anklagebank Platz nehmen.
    Zunächst musste ein 22-jähriger Syrer auf der Anklagebank Platz nehmen.
    "Heute"

    Im Juni stellte er einen Asylantrag. "Ich bin nicht aus einem Kriegsgebiet geflohen, um hier in Österreich Probleme zu machen", sagte der 22-Jährige. 

    "Ich bin nicht aus einem Kriegsgebiet geflohen, um hier in Österreich Probleme zu machen", sagte der 22-Jährige.

    Er sei vielmehr gekommen, um zu arbeiten, später seine Familie nachzuholen und sich hier ein Leben aufzubauen. Außerdem habe er bereits Verwandte in Österreich. Die Türkei verließ er nach eigenen Angaben auch, "weil das Leben dort sehr teuer war und ich meine Familie nicht mehr ernähren konnte". 

    Bevor er im Dezember 2022 verhaftet wurde, lebte er in einer Flüchtlingsunterkunft rund eine Stunde von Linz entfernt. Sein Verfahren ist noch nicht entschieden. Als Asylwerber erhielt er vor seinem Gefängnisaufenthalt rund 120 Euro im Monat. 

    Angst vor Abschiebung

    Nun hat der 22-Jährige Angst, abgeschoben zu werden. Bereits vor Prozess-Beginn hatte er seiner Anwältin von seiner Angst vor einer Abschiebung erzählt. "Er hat große Angst, abgeschoben zu werden. Das hat er mir gleich beim ersten Gespräch gesagt", erzählte Carina Gstöttner "Heute".

    Grund dafür ist wohl eine Aussage von Innenminister Gerhard Kraner (ÖVP). Dieser will nach den Randalen "Menschen wieder nach Syrien oder Afghanistan zurückbringen". Natürlich nur in Regionen, in denen es möglich sei, dass sich Menschen dort aufhalten könnten, relativierte er.

    Der Linzer Anlassfall zeige, dass neue Maßnahmen notwendig seien, so der Minister damals. Denn gerade in der Krawallnacht seien auch viele Syrer und Afghanen dabei gewesen, so Karner.

    Der oberösterreichische FP-Chef LH-Stv. Manfred Haimbuchner konterte und bezeichnete die Ankündigung Karners als Farce. "Denn in die Länder Afghanistan und Syrien wird faktisch nicht abgeschoben, schon gar keine Minderjährigen."

    Es herrschte höchste Sicherheitsstufe

    Der Prozess startete am Donnerstag unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen. Zwei Polizeibeamte bewachten das Verfahren und auch an den Sicherheitsschleusen wurde besonders streng kontrolliert.

    Außerdem wurden den Besuchern alle elektronischen Geräte abgenommen. "Es besteht die Befürchtung, dass illegal Videos gemacht werden", sagte ein Beamter zu "Heute".

    Bereits vor Prozess-Beginn herrschte vor dem großen Schwurgerichtsaal im Erdgeschoß des Linzer Landesgerichtes Gedränge. Fernseh-Teams, Angehörige und Gerichtskiebitze tummelten sich vor dem Saal.

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      Rund 200 junge Männer attackierten Passanten und warfen Böller.
      Rund 200 junge Männer attackierten Passanten und warfen Böller.
      FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR

      Das Verfahren ging für den Angeklagten schließlich glimpflich aus. Er wurde zu 1,5 Jahren Haft verurteilt – davon zwölf Monate bedingt, nur weitere sechs unbedingt. Bei guter Führung könnte der junge Mann aber unter Anrechnung der U-Haft viel früher schon wieder in Freiheit sein.

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        Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com