Niederösterreich

Kein Shopzutritt ohne Maske, Kunde geht nun vor Gericht

Horst E. (66) durfte kurz vor Weihnachten trotz Attests für eine Maskenbefreiung nicht in einen Shop. Er ist tief gekränkt, nahm sich einen Anwalt.

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Anwalt G. Forsthuber vertritt den verärgerten Kunden Horst E. (l.)
Anwalt G. Forsthuber vertritt den verärgerten Kunden Horst E. (l.)
istock (Symbol), Schaler Daniel

Ärger für einen 66-Jährigen beim gewollten Kauf eines Ladegerätes. Horst E. (66) aus dem Bezirk Baden brauchte dringend ein Ladegerät, suchte online und fand ein Teil bei einem Elektromarkt in der SCS. "17 Stück waren lagernd", so der 66-Jährige.

"Wurde aus Markt vertrieben"

Der 66-Jährige, der an Asthma und erniedrigter Sauerstoffsättigung leidet, fuhr zum Elektronikhändler, ein Security verweigerte den Eintritt. "Mein Attest über die begründete Maskenbefreiung (Anm.: ausgestellt am 4. September 2020, liegt "Heute" vor) hat ihn nicht interessiert. Meine Bitte, mir das Produkt hinauszubringen, wurde anfangs bejaht. Dann wurde behauptet, es sei nicht lagernd. Auf meinen Hinweis, dass laut Homepage 17 Stück da sind, hat mich eine extra herbeigerufene Dame aus dem Markt vertrieben", so Horst E. 

Schlichtung klappte nicht

Horst E. fühlte sich diskriminiert, beantragte beim Sozialministerium ein Schlichtungsverfahren. Doch der Elektromarkt lehnte eine Schlichtung ab. Begründung: Man sehe keine Möglichkeit einer erfolgreichen Schlichtung. Der 66-Jährige wandte sich an Anwalt Gottfried Forsthuber. 

Menschenwürde verletzt?

„Maskenfrei ist heutzutage leider eine Behinderung. Diese Menschen können das aus gesundheitlichen Gründen nicht. Was kommt als nächstes? Rollstuhlfahrern zu sagen, sie sollen zu Fuß gehen?“, meint der Advokat und schießt nach: "Auch der Verweis auf das Hausrecht hilft dem Elektromarkt nicht weiter."

„Der Fachausdruck heißt ,mittelbare Drittwirkung von Grundrechten‘: Wer ein Geschäft betreibt, darf keinen Kunden ausschließen, nur weil er behindert ist. Darüber hinaus verletzt der Markt die Menschenwürde an sich!“, so Forsthuber. Auch auf den Brief des Anwaltes reagierte der Elektoriese nicht. Nächste Station: Gericht, denn Horst E. wird auf Unterlassung klagen. „Ich will allen Menschen mit Behinderung Mut machen. Steht für eure Rechte ein!“, so der 66-Jährige.

Eine Anfrage an den Konzern blieb bis dato unbeantwortet, jedoch wird innerhalb des Betriebes klar auf das Hausrecht verwiesen.