Ein 42-Jähriger soll zwischen Wien und Baden regelmäßig – in unmittelbarer Nähe von Mädchen und jungen Frauen – sexuelle Handlungen an sich vornehmen.
Mehrere junge Frauen meldeten sich bei "Heute", erzählten von ihren Erlebnissen auf der Strecke zwischen Wien und Baden. Die 17-jährige Veronika T. erzählte, dass sie den Mann seit Anfang des Jahres viermal antraf. Zweimal davon habe er sich in ihrer Nähe selbst befriedigt.
Für die vielen jungen Frauen ist unverständlich, dass der Beschuldigte weiterhin auf freiem Fuß ist. Am 18. Februar gab die Stadtpolizei Baden in einer Aussendung bekannt, dass der 42-Jährige als Beschuldigter ausgeforscht werden konnte.
Mehrere Vorfälle sind bekannt, die mit dem besachwalteten Österreicher in Zusammenhang stehen sollen. Teilweise liegen sie mehrere Jahre zurück.
"Der Mann war nie in Haft", erklärte Sebastian Stockerbauer von der Stadtpolizei Baden. "Ich dachte, es wäre etwas unternommen worden. Nachdem ich ihn heute wieder gesehen habe, war ich nur enttäuscht", meinte die 17-jährige Veronika.
Erich Habitzl, von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, erklärt gegenüber "Heute", warum der Beschuldigte weiter auf freiem Fuß ist.
Gegen den 42-Jährigen waren in der Vergangenheit mehrere Ermittlungsverfahren wegen stets ähnlicher Sachverhalte anhängig. "Nämlich die Vornahme von für Dritte wahrnehmbare geschlechtliche Handlungen in öffentlichen Verkehrsmitteln", so Habitzl.
Ein eingehobenes Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen vom Juli 2024 bescheinigt dem Beschuldigen jedoch zum Zeitpunkt der Tathandlungen eine Unzurechnungsfähigkeit nach § 11 des Strafgesetzbuches. Ermittlungsverfahren bis weit in das Jahr 2024 wurden deshalb aus rechtlichen Gründen eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Wien soll nun im vergangenen Oktober ein weiteres psychiatrisches Gutachten eingeholt haben, "das dem Gutachten vom Juli 2024 nachvollziehbar widerspricht und dem Beschuldigten nunmehr Zurechungsfähigkeit attestiert", sagt Habitzl zu "Heute".
Deshalb wurden nun "hinsichtlich mehrerer Fakten gegen den Beschuldigten Strafanträge" bei den jeweils örtlich zuständigen Bezirksgerichten eingebracht. Die Hauptverhandlung ist am Bezirksgericht Favoriten angesetzt – es gilt die Unschuldsvermutung.