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Mann kriegt 17.139,81 Euro, weil er keinen Job bekam
Herr F. bekommt über 17.000 Euro ausbezahlt. Der Betroffene war von seiner Firma "abgesägt" worden und hatte seinen Job nicht mehr zurück bekommen.
Eigentlich hatte sich F. mit seiner Firma geeinigt: Der Dienstvertrag zwischen ihm und dem Unternehmen, in dem er bisher tätig war, wird einvernehmlich aufgelöst. Dafür sprach das Unternehmen F. eine Wiedereinstellungszusage aus, der Mann sollte nach sechs Monaten in seinen Job zurückkehren können. Nun, da der Wiedereinstellungs-Termin näher rückte, wollte sein ehemaliger Arbeitgeber aber nichts mehr davon wissen, dass er auch der zukünftige Arbeitgeber sein sollte.
Dem Beschäftigten wurde mitgeteilt, dass sein Dienstverhältnis nicht fortgesetzt werden kann. Auf Nachfrage nach Gründen erklärte das Unternehmen, dass dies aus "zuvor begangenen Verfehlungen" nicht möglich sei. Versprechen gebrochen und auch noch schlechtgemacht, das wollte F. nicht hinnehmen – und wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten. Dort intervenierte man und erstritt sich schließlich eine Einigung für den Betroffenen Mitarbeiter.
Egal ob schriftlich oder mündlich
"Hält der Dienstgeber die Wiedereinstellungszusage nicht ein, so ist das als fristwidrige Dienstgeberkündigung zu sehen und dem Dienstnehmer gebührt daher ein Schadenersatz", so Arbeitsrechtsexperte Peter Reichmann. Eine Wiedereinstellungszusage müsse eingehalten werden, egal ob schriftlich oder mündlich getroffen, so der Experte. Im konkreten Fall konnte das Unternehmen auf Nachfrage keine Gründe nennen, die gegen eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses sprachen.
Die Arbeiterkammer erstritt schließlich für Herrn F. eine Schadenersatz-Zahlung für die nicht eingehaltene Kündigungsfrist sowie die Abgeltung der noch offenen Urlaubstage, heißt es in einer Aussendung. "Die entsprechende Lohnabrechnung wurde korrigiert", so die Arbeiterkammer. Insgesamt wurden dem Betroffenen vom Unternehmen laut Arbeiterkammer 17.139,81 Euro ausbezahlt.