Ein 37-Jähriger wurde am Dienstag vor dem Landesgericht Feldkirch (Vbg.) wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte seine Ehefrau im August 2022 mit mehr als 30 Messerstichen niedergestreckt. Obwohl der Angeklagte die Tötungsabsicht bestritt, folgten die Geschworenen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte am 30. August 2022 auf seine jüngste Tochter aufgepasst. Am Abend brachte er sie mit dem Kinderwagen zu seiner getrennt lebenden Frau in Bludenz. An der Tür zückte er dann ein Messer und rammte dem Opfer die Klinge Dutzende Male in den Körper. Gegenüber der Polizei gab er an, dass er durch Drogen und Alkoholkonsum unter Aggressionsproblemen litt. Vor Gericht fragte die Staatsanwältin nochmals nach, warum die 32-Jährige sterben musste. "Weil sie fremdgegangen ist", begründete der Angeklagte daraufhin die Bluttat.
Der Mann hatte mit der Rumänin drei Kinder, die Beziehung war laut Ermittlungen von Gewalt geprägt. Seit 2015 Mal wurde insgesamt viermal ein Betretungsverbot ausgesprochen, der Angeklagte hatte elf Vorstrafen wegen Übergriffen gegen die Frau. Zuletzt saß er im Gefängnis und drohte ihr per SMS mit dem Tod.
Nach der Bluttat zeigte sich der Verdächtige in den ersten Vernehmungen geständig. Die 32-Jährige verstarb trotz Reanimationsversuchen noch an Ort und Stelle. In Österreich gab es laut den Autonomen Frauenhäusern 2023 bereits 14 Morde an Frauen, davon zwölf Femizide (Tötungen einer Frau durch einen Mann aufgrund ihres Geschlechts bzw. aufgrund von "Verstößen" gegen die patriarchalen Rollenvorstellungen).