Wollte aussteigen

Drogendealer brutal misshandelt – Syrer vor Gericht

In Feldkirch sollen sich Szenen wie in einem Mafia-Film zugetragen haben. Ein ehemaliger Drogendealer sei von zwei Männern misshandelt worden.
Österreich Heute
25.01.2026, 21:56
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Aus Angst vor seinen Ex-Kollegen habe ein Mann in Lauterach beinahe sein Leben genommen. Die Angeklagten aus dem Drogenmilieu hätten gedroht, seinen Bruder zu töten – alles nur, weil das Opfer aus der Szene aussteigen wollte. Zwei angeklagte Syrer im Alter von 43 und 28 Jahren mussten sich nun vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.

In Falle gelockt

Die Hintergründe: In der Vergangenheit soll das Opfer für einen der Angeklagten Kokain verkauft haben. Als er darunter einen Schlussstrich ziehen wollte, habe er sich eine Ausrede ausgedacht: Er sei von der Polizei kontrolliert worden und könne nicht mehr dealen. Die Angeklagten hätten die Lüge durchschaut und Rache geplant.

Sie sollen ihr Opfer unter einem Vorwand in eine leere Industriehalle gelockt und gezwungen haben, sich auszuziehen. Auf dem Boden kniend sei er dann mit einem Kabel gewürgt und geschlagen worden. Die Täter hätten 3.000 Euro von dem Mann gefordert und damit gedroht, seine Familie umzubringen. Kurz darauf habe der Mann versucht, sich mit einem Stanleymesser das Leben zu nehmen, wie "Vorarlberg Online" berichtet.

Zahlreiche Vorwürfe

Die Vorwürfe vor Gericht: versuchte schwere Erpressung und Körperverletzung. Der Erstangeklagte musste sich zusätzlich wegen gefährlicher Drohung, der Zweitangeklagte wegen Nötigung verantworten. Beide Angeklagten hätten gestanden, das Opfer geschlagen zu haben, der Grund sei jedoch eine noch nicht beglichene Forderung gewesen.

Drei Jahre Haft

Den beiden Vorbestraften wurden jeweils drei Jahre Haft auferlegt. Beim Erstangeklagten kommen ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe hinzu, da der Senat eine bedingte Entlassung aus einer früheren Haftstrafe widerrufen habe. Das Opfer solle 1.500 Euro Schadenersatz erhalten. Direkt nach der Urteilsverkündung klickten die Handschellen: Wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr kamen die beiden in Untersuchungshaft. Die Urteile seien nicht rechtskräftig.

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