Strafe wurde erhöht

Mann quält Hund mit Bohrmaschine – 750 Euro Strafe

Ein Mann quälte einen Hund mit einer Bohrmaschine und kam zunächst mit 220 Euro Strafe davon. Der Tierschutzombudsperson war das deutlich zu wenig.
Österreich Heute
07.09.2026, 17:50
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Ein besonders verstörender Fall von Tierquälerei beschäftigte das Landesverwaltungsgericht Tirol. Ein Mann hatte am 10. Oktober 2023 einen Hund mit einer Bohrmaschine gequält. Das Tier erlitt kahle Stellen an Bauch und Schwanz. Laut den Feststellungen wurden ihm dort vermutlich mit der Bohrmaschine Haare herausgerissen.

Zudem hatte der Hund blutunterlaufene Augen, die von der Aufregung oder auch von Schlägen stammen könnten. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) verhängte wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zunächst lediglich eine Geldstrafe von 220 Euro. Die Tierschutzombudsperson hielt diese Summe jedoch für zu niedrig und bekämpfte die Strafhöhe vor dem Landesverwaltungsgericht, wie die "Presse" zuerst berichtete.

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Besitzer spricht von "Unfall"

Der Mann selbst wollte den Vorfall anders verstanden wissen. Er erklärte im Verfahren, er habe am Tag zuvor erfahren, dass sein Vater an Krebs erkrankt sei. Nach einer Nachtschicht sei er übermüdet und "ein bisschen überreizt" gewesen. Zudem gab er an, dass er und der Hund "noch nie das beste Verhältnis gehabt hätten".

Später bezeichnete er den Vorfall als "Unfall" und erklärte: "Die Höhe der Strafe wurde fristgerecht bezahlt und aus meiner Sicht angemessen verhängt, sowie auch die Kosten für die Versorgung zur Gesundheit des Hundes. Der Unfall tut mir sehr leid." Eine höhere Strafe könne er sich nach eigenen Angaben nicht leisten.

Hund läuft nicht freiwillig in den Bohrer

Das Gericht schenkte der "Unfall"-Version allerdings keinen Glauben. Die Schilderung des Mannes sei "völlig unplausibel und lebensfremd" und als Schutzbehauptung zu werten, so die "Presse". Ein Hund würde sich aufgrund seines Selbstschutzinstinkts nicht freiwillig auf eine laufende Bohrmaschine zubewegen oder gar hineinlaufen, argumentierte das Gericht.

Auch die tierärztlichen Befunde widersprachen seiner Darstellung. Sowohl eine Amtstierärztin als auch die behandelnde Tierärztin schlossen aus, dass die Verletzungen an den voneinander getrennten Körperstellen Bauch und Schwanz durch eine einmalige Berührung mit einem Bohrer entstanden sein könnten. Das Gericht kam deshalb zum Schluss, dass der Mann vorsätzlich gehandelt habe.

Keine Einsicht oder Empathie

Besonders negativ wertete die Richterin die Haltung des Mannes nach der Tat. Trotz seiner Entschuldigung erkannte das Gericht bei ihm keine ausreichende "Einsichtigkeit oder Empathie gegenüber Tieren". Auch seine Behauptung, die ursprüngliche Geldstrafe fristgerecht bezahlt zu haben, entsprach laut Gericht nicht den Tatsachen. Im Behördenakt befand sich eine Mahnung vom Februar 2026.

Nach dem Tierschutzgesetz drohen für das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 15.000 Euro. Die ursprünglich verhängten 220 Euro schöpften den möglichen Strafrahmen damit gerade einmal zu 2,93 Prozent aus. Für das Landesverwaltungsgericht war das angesichts der Schwere des Falls deutlich zu wenig.

Strafe wurde auf 750 Euro erhöht

Die Strafe wurde deshalb auf 750 Euro erhöht – mehr als das Dreifache der ursprünglichen Summe. Dazu kommen 75 Euro Verfahrenskosten. Statt neun Stunden drohen bei Nichtbezahlung nun ein Tag und zehn Stunden Ersatzfreiheitsstrafe.

Das Gericht betonte, dass die neue Strafe trotz der deutlichen Erhöhung noch immer nur zehn Prozent des möglichen Höchstbetrags ausmacht und damit "weiterhin im unteren Bereich des Strafrahmens" liegt. Die Höhe sei notwendig, um dem "erheblichen Unrechts- und Schuldgehalt" der Tat Rechnung zu tragen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 07.09.2026, 17:50