Seinen Wochenendtrip von Zwettl nach Wien hatte sich "Heute"-Leser Georg wohl anders vorgestellt. Nach einer Autopanne in Wien-Währing blieb sein Fahrzeug in der Nacht auf Samstag liegen. Gemeinsam mit dem ÖAMTC versuchte er noch, den Wagen wieder flottzubekommen – vergeblich.
Georg hatte das fahruntüchtige Auto mühsam an den Straßenrand geschoben. Gut sichtbar hinterlegte er den Pannenzettel des ÖAMTC hinter der Windschutzscheibe – in der Hoffnung, dass die außergewöhnliche Situation berücksichtigt wird. Doch ein Parksheriff hatte kein Mitleid und strafte den Niederösterreicher trotz allem ab.
Am Samstag um 8.10 Uhr – nur zehn Minuten nach Beginn der Kurzparkzone – stellte Georg sein kaputtes Auto in der Kurzparkzone ab. Im Laufe des Tages stellte er fest, dass bereits ein Organstrafmandat über 50 Euro an der Windschutzscheibe seines Fahrzeuges hing. Der Grund: ein gültiger Parkschein fehlte.
Eigentlich gilt die Kurzparkzone an Wochenenden zwar nicht, aber: Der Niederösterreicher parkte auf einer sogenannten Einkaufsstraße. Dort muss man auch an Samstagen von 8 bis 12 Uhr einen Parkschein ausfüllen. Für Georg ist die Strafe völlig unverständlich. "Es ist sehr nett, wenn Organe im Dienst auf Menschen in Notsituationen hinhacken", sagt er verärgert. Besonders bitter: Selbst der ÖAMTC-Pannendienst konnte das Fahrzeug nicht mehr reparieren.
Da Georgs Auto aber eine Panne hatte, hätte er laut ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler aber gar keinen Parkschein gebraucht. Das Fahrzeug wurde nämlich nicht freiwillig, sondern aufgrund eines Defektes dort abgestellt.
Der Experte rät daher, die Strafe nicht zu zahlen und umgehend ein ÖAMTC-Pannenprotokoll bei der MA67 einzureichen. Sollte die Strafe selbst dann nicht zurückgezogen werden, kann sich Georg an die Rechtsabteilung des Autofahrerclubs wenden und sich rechtlich beraten lassen.
"Danke, Stadt Wien – hier fühlt man sich als Gast in der Bundeshauptstadt doch immer absolut willkommen!", so der Niederösterreicher zähneknirschend. Gegenüber "Heute" erklärt Georg, dass er die Strafe zum Glück noch nicht eingezahlt hat. Er wird nun seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und das Pannenprotokoll bei der Stadt Wien nachreichen.