Ein Anhänger eines Vieh- und Kälberhändlers kippte am Montagmorgen in Kerns in der Schweiz um. Dabei krachte der Anhänger in eine Tafel, sodass die Decke des Transporters beschädigt wurde. Ein Leserreporter bekam mit, wie eine Kuh den Kopf aus dem Loch streckte und wie der Händler dem Tier mit einem Holzstock auf den Kopf schlug.
"Er hat die Kuh richtig geschlagen. Es war fürchterlich, mitanzusehen. Die Kuh hat richtig gezittert. So etwas habe ich noch nie gesehen", erzählt der Augenzeuge. Er sei ein richtiger Tierfreund und habe Mitleid mit dem Tier gehabt. "Ich habe versucht, der Kuh zu helfen, aber der Halter hat mir den Weg abgeschnitten." Mit der Zeit hätten sich immer mehr Leute eingefunden, die die Szene beobachteten. Jedoch habe niemand versucht, einzugreifen. Bald sei dann die Polizei eingetroffen.
Die Einsatzkräfte der Obwaldner Kantonspolizei rückten aber nicht wegen des Umgangs des Tierhändlers mit der Kuh aus, sondern wegen des Unfalls. Die Polizei teilt mit, die mitgeführten Rinder seien beim Unfall nicht verletzt worden. Der Halter habe die Tiere ungesichert mitgeführt. Mutmaßlich sei der Anhänger durch Gewichtsverlagerung der Rinder ausgelöst worden.
Marco Gut, Kantonstierarzt beim Laboratorium der Urkantone, sagt auf Anfrage: "Gemäß Tierschutzgesetzgebung ist mit Tieren generell so umzugehen, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird. Niemand darf ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", zitiert er aus dem Tierschutzgesetz. Tiertransporte seien schonend durchzuführen.
Bei diesem Unfall handele es sich um eine "Extremsituation für Fahrer und Tiere", so Gut. Es sei möglich, dass die aufgerissenen Metallkanten äußerst scharf seien und eine akute Verletzungsgefahr für das Tier bestehe, wenn es sich durch die Öffnung zwänge. "Zudem würde sich das Tier nach dem Herauszwängen mutmaßlich frei auf der Straße befinden und sich selbst oder Personen bzw. den Verkehr gefährden." Der Kantonstierarzt sagt weiter: "In einem allfälligen Verfahren wäre im spezifischen Fall zu beurteilen, ob der Einsatz der Mittel in Anbetracht der Situation verhältnismäßig war." Solange die genauen Umstände nicht klar seien, könne nicht beurteilt werden, ob es sich um einen Verstoß gegen die Tierschutzgesetzgebung handle.
Generell rät Gut Personen, die mögliche Mängel in einer Tierhaltung beobachten, zuerst das Gespräch mit dem Halter zu suchen. Meldungen über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz könnten an den zuständigen kantonalen Veterinärdienst erfolgen. "Bei Notfällen kann auch die Polizei kontaktiert werden", so der Kantonstierarzt.