Der Wiener Anwalt Mahmut Sahinol schickte seinen Angestellten mit Mandanten zur MA35 – dann wurde auch er böse überrascht.
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Schwere Vorwürfe gegen die MA35! Am 24. Juni wartete ein Rechtsanwaltsanwärter vor der Einwanderungsbehörde im 20. Wiener Bezirk auf seinen Mandanten, um gemeinsam den Antrag auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu stellen.
Obwohl es eine Verpflichtung der persönlichen Antragstellung gibt, wurden Anwärter und Mandant rausgeschmissen – Polizeieinsatz inklusive! Nun wehren sie sich, der Wiener Anwalt Mahmut Sahinol erstattete bereits Strafanzeige.
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Mann darf Antrag nicht abgeben – Rauswurf
Im MA35-Gebäude in der Dresdner Straße sollte der Antrag persönlich gestellt werden. Das ist auch gutes Recht des Mandanten von Anwalt Mahmut Sahinol, aber: "Trotz der geltenden Bestimmungen, wonach Anträge persönlich zu stellen sind, wurde dem Anzeiger die persönliche Antragstellung verwehrt." Stattdessen verwiesen Magistratsangestellte auf den Einwurf des Antrags in einen Postkasten beziehungsweise die Stellung des Antrages per E-Mail.
Eine Nachfrage zur Rechtsgrundlage der Verweigerung der persönlichen Antragstellung blieb unbeantwortet, dafür soll eine weitere MA35-Mitarbeiterin dem Anwärter sowie dem Antragsteller mit der Polizei gedroht haben. Obwohl das Duo lediglich ihr Recht geltend machen wollte, kam kurze Zeit später tatsächlich die Polizei – samt Rauswurf.
In diesem Fall das Hausrecht anzuwenden und Personen hinauszuwerfen, findet der Wiener Anwalt Mahmut Sahinol haltlos: "Die Tatsache, dass die Behörde den Antrag nicht entgegennimmt, ist nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, sondern schlicht unhaltbar. Damit wird dem Antragsteller de facto der Zugang zum Recht verwehrt und ihm die Möglichkeit genommen, von seinem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Antragstellung Gebrauch zu machen."
"Die Tatsache, dass die Behörde den Antrag nicht entgegennimmt, ist nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, sondern schlicht unhaltbar", so Sahinol.
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Es sei völlig unverständlich, dass eine Verwaltungsbehörde ihrer elementarsten Verpflichtung – der Entgegennahme und Behandlung von Anbringen – nicht nachkommt. "Ein derartiges Vorgehen ist mit einem rechtsstaatlich organisierten Verwaltungsverfahren unvereinbar."
Das sagt die MA35
"Heute" konfrontierte die MA35 mit den schweren Vorwürfen. Die Magistratsabteilung erklärt, dass die persönliche Antragstellung im Staatsbürgerschaftsgesetz tatsächlich vorgeschrieben ist. "Natürlich werden während der Amtsstunden jederzeit auch schriftliche Anträge entgegengenommen (per E-Mail oder über den Amtsbriefkasten), dann wird die vorgeschriebene persönliche Vorsprache im Rahmen einer Terminladung nachgeholt", so die MA35.
Parteienverkehr – so auch die Antragsentgegennahme – sei nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. "Monatlich finden derzeit rund 1.100 Antragstermine statt, ab September wird auf 1.300 Termine aufgestockt", heißt es weiter.
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Magistrat ruft Antragsteller die Polizei
Wenn Antragsteller – wie in diesem Fall – ohne Termin vorbeikommen, erklären die MA35-Mitarbeiter "an der Rezeption freundlich genau dieses Vorgehen und weisen auch auf die Möglichkeit hin, eine Erstinformationsveranstaltung zu besuchen. Wer eine rechtsfreundliche Vertretung hat, benötigt diese Info in der Regel jedoch nicht, den Kanzleien ist dieses Vorgehen bekannt."
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Am 24. Juni soll sich der Rechtsanwaltsanwärter aber geweigert haben, diese Information zu akzeptieren, "diskutierte lautstark mit den Mitarbeiter und hinderte dadurch andere Personen, mit ihrem Anliegen an der Rezeption vorzusprechen", so die MA35.
Anwalt erstattete Anzeige nach Rauswurf
"Da er sich hartnäckig weigerte, den Empfangsbereich zu räumen, wurde die Polizei hinzugezogen und der Sicherheitsdienst hat den Herrn und seinen Mandanten vor die Tür begleitet. Auch mit den Polizeibeamten diskutierte er weiter, sie konnten jedoch keinen Amtsmissbrauch feststellen", so die MA35 abschließend. Der Anwalt erstattete jedenfalls Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs und Verleumdung.
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