Ab Samstag treten in Österreich weitgehende Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Dabei muss nur noch in einigen Bereichen die FFP2-Maske getragen werden. Der "Grüne Pass" wird in beinahe allen Bereichen überflüssig werden. Nun hat auch die katholische Kirche auf die Lockerungen reagiert und ihre Gottesdienst-Regeln neu angepasst.
Ab Karsamstag (16. April) gilt, dass in Österreichs Kirchen nur noch beim Betreten und Verlassen der Kirchen eine FFP2-Maske getragen werden muss. Am Sitzplatz wird sie zwar weiterhin empfohlen, es ist jedoch nicht verpflichtend.
Anders als noch vor einem Jahr müssen sich Gläubige nicht mehr vorab zu den Gottesdiensten anmelden und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Diese Regel wird dieses Jahr nicht mehr angewendet.
Auch gibt es keine Einschränkungen mehr beim Gemeindegesang. Für Chorgesangund Musik gelten die staatlichen Vorgaben. Somit steht einer festlichen musikalischen Gestaltung der Osterliturgie nichts im Wege.
Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten. Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig - mindestens wöchentlich - gewechselt werden.
Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion "dringend empfohlen", die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.
Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln, etliche der früheren Detailregelungen entfallen. Weiterhin nötig ist bei diesen Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum Kontaktpersonenmanagement. Die Beichte sollte wie bisher außerhalb des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Wenn sie ab jetzt wieder im Beichtstuhl erfolgt, dann haben beide eine FFP2-Maske zu tragen.