Coronavirus

Maskenpflicht ab 10? Das rät Minister besorgten Eltern

Die heftige Debatte um die Maskenpflicht ab 10 Jahren geht in die nächste Runde. Besorgte Eltern dürfen ihre Kinder auch zu Hause lassen.

Jochen Dobnik
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Schülerinnen mit Masken im Unterricht
Schülerinnen mit Masken im Unterricht
picturedesk.com

Wenn am Montag alle Pflichtschulen wieder in den Regelbetrieb übergehen, werden nur jene an Volks- und Sonderschulen ohne Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) in den Klassen sitzen. Ob Zehnjährigen das Tragen einer Maske über mehrere Stunden zumutbar ist, ist gerade Gegenstand heftiger Diskussionen.

Eltern schlagen Alarm

Ohne diese Maßnahme hätten die Schulen abgesehen vom Notbetrieb geschlossen bleiben müssen, argumentiert Unterrichtsminister Heinz Faßmann. Jedoch müsse deren Einhaltung seiner Meinung nach "nicht auf Biegen und Brechen" durchgesetzt werden. Wenn man die Räume öfter lüfte, könne die Maske auch abgenommen werden ("Heute" hat berichtet).

"Wenn Eltern große Bedenken aufgrund der Maskenpflicht im Unterricht haben, können sie ihre Kinder zu Hause lassen" - Faßmann

Im Internet laufen derzeit Petitionen von Eltern mit mehreren Tausend Unterschriften gegen die Maskenpflicht. Die Regierung hätte keine validen Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen auf Kinder, die stundenlang MNS tragen, vorgelegt, so der Kritikpunkt. Kinder- und Jugendanwaltschaften argumentieren, das durchgehende Tragen von Masken im Unterricht sei nicht zumutbar und eine massive (gesundheitliche) Belastung.

Ministerium reagiert auf Kritik

Viele Eltern haben jetzt angekündigt, ihre Kinder wegen Bedenken nicht in die Schule zu schicken. Das Bildungsministerium hat auf diese Kritik reagiert: "Wenn Eltern große Bedenken aufgrund der Maskenpflicht im Unterricht haben, können sie ihre Kinder zu Hause lassen", sagt eine Sprecherin Heinz Faßmanns zur "Kleinen Zeitung".

Diese Möglichkeit wird rechtlich geschaffen. Ein Distance Learning wie im Lockdown mit Videokonferenzen etc. werde es für diese Kinder jedoch nicht mehr geben. Die Eltern müssen sich dann selbst um den Unterricht kümmern. "Es gilt dann im Prinzip das Gleiche, wie wenn ein Kind krank ist", so die Sprecherin.