Wirtschaft

Händler kontrollieren neue Maskenpflicht, sonst Strafe

Entgegen den Ankündigungen von Wirtschaftsministerin Schramböck sollen nun doch die Händler die Maskenpflicht kontrollieren. Es drohen hohe Strafen.

Leo Stempfl
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Shopping Center Nord der SCN
Shopping Center Nord der SCN
Guenther PEROUTKA / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com

Erbost zeigt sich der Handelsverband wegen der am Montag veröffentlichten Verordnung zu den neuen Corona-Maßnahmen. Diese beinhaltet eine FFP2-Maskenpflicht im Handel für alle, im nicht-lebensnotwendigen Gewerbe dürfen Geimpfte auch einen normalen Mund-Nasen-Schutz tragen. Doch wer soll das kontrollieren?

Darüber gab es in den vergangenen Wochen heftige Diskussionen. Der Handel sagte, er könne für so etwas kein zusätzliches Personal abstellen, die Polizei wollte nicht, und hätte dazu auch überhaupt nicht die Kapazitäten. Auf erste Unmutsäußerungungen des Handelsverbands reagierte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) per Aussendung.

"Die Regierung hat gestern klar und deutlich kommuniziert, dass nicht die einzelnen Handelsbetriebe die Maskenpflicht der Kundinnen und Kunden kontrollieren müssen, sondern die Kontrolle in Stichproben über die Polizei laufen wird. Wortmeldungen, wie jene des Handelsverbandsvorsitzenden Rainer Will heute Morgen im Morgenjournal sind daher entbehrlich. Ich erwarte mir, dass die Verunsicherungen in Richtung Handel und Bevölkerung sofort abgestellt werden", so die Wirtschaftsministerin.

Kontrolle durch Händler

Entgegen dieser Ankündigung würde die neue Verordnung aber vorsehen, dass die Händler selbst stichprobenartig in den Geschäften kontrollieren sollen, so der Handelsverband in einer Aussendung. Laut den Erläuterungen zum Gesetzestext würde zwar festgehalten werden, dass die Sorgetragungspflicht der Händler nicht überspannt werden dürfte, doch auch gerade erst dadurch sieht man sich mit Rechtsunsicherheit konfrontiert.

"Wir werden die Kundinnen und Kunden weiterhin gerne mit Hinweisschildern aktiv informieren, aber es ist den Handelsmitarbeiter:innen eine stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht nicht zumutbar. Gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz sind Strafzahlungen von bis zu 3.600 vorgesehen, wenn die Händler ihrer entsprechenden Sorgfaltspflicht nicht nachkommen“, sagt der langjährige Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will, der zuvor im Büro von Ex-ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner tätig war.