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Matura-Skandal – 18-jähriger HLW-Schülerin droht Haft

Dass sich Schummeln nicht auszahlt, zeigt der Fall einer HLW-Maturantin. Sie wurde erwischt, nun warten Geld- oder Haftstrafe und Staatsanwalt.

Rene Findenig
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Eine Wiederholungsprüfung im Herbst gibt es sowieso, aber vielleicht auch eine Geld- oder Haftstrafe für die 18-Jährige.
Eine Wiederholungsprüfung im Herbst gibt es sowieso, aber vielleicht auch eine Geld- oder Haftstrafe für die 18-Jährige.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com / Symbolbild

Es ist ein äußerst brisanter Schummel-Fall bei der Matura, den die "Kleine Zeitung" nun aufdeckt. Abgespielt hat er sich an der HLW Deutschlandsberg in der Steiermark, "Hauptdarstellerin" ist eine 18-jährige Schülerin. Seit Tagen laufen wegen ihr Beratungen zwischen Bildungsdirektion und Schulleitung – sogar die Justiz hat sich eingeschaltet. "Tatort" war am 9. Mai die schriftliche Matura-Prüfung im Fach "Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen".

Kamera, Kopfhörer, zwei Smartphones

Eine Aufsichtsperson bei der Prüfung schöpfte Verdacht und stellte nach entsprechender Überprüfung bei der Maturantin "unerlaubte technische Hilfsmittel sicher", berichtet die "Kleine Zeitung". Die Schülerin soll konkret mit einer Kamera die Aufgaben geknipst und an Kontaktpersonen weitergegeben haben, die Antworten soll sie über einen Kopfhörer im Ohr eingesagt bekommen haben. Für die Kontaktaufnahme mit der unbekannten Auskunftsperson gab es auch zwei Handys.

Schule und Bildungsdirektion sind fassungslos, der Verdacht stehe im Raum, dass sich die Schülerin ihre Prüfung habe erschleichen wollen. Die Folge ist, dass die Arbeit der 18-Jährigen nicht beurteilt wird und sie, wenn sie das denn wolle, zu einem Wiederholungstermin im Herbst antreten könne. Das ist allerdings nur die harmlose Folge der mutmaßlichen Schummelaktion, denn es drohen der 18-Jährigen nun auch harte strafrechtliche Konsequenzen. 

Geld- oder Haftstrafe sind möglich

Weil es sich beim Maturazeugnis um eine öffentliche Urkunde handelt, drohen der Schülerin wegen des Schummelns nun sogar Geld- und Haftstrafen. Die Bildungsdirektion jedenfalls muss die Staatsanwaltschaft über den Fall informieren – und diese dann entscheiden, ob Anzeige erstattet wird. Eine Prüfung kündigt die Staatsanwaltschaft laut Bericht bereits an. Solche Schummelfälle seien bekannt, heißt es, allerdings eher bei Führerschein- als bei Maturaprüfungen. 

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