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Maturantin klagt erfolgreich gegen Mathe-Fetzen

Mit dem "Nicht genügend" auf ihre Mathematik-Matura war sie nicht zufrieden. Nach Beschwerde korrigierte das Verwaltungsgericht auf einen Vierer.

Leo Stempfl
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Symbolbild einer Abschlussklasse
Symbolbild einer Abschlussklasse
Daniel Scharinger / picturedesk.com

Wie auch heuer war schon im Corona-Jahr 2020 so einiges anders als sonst. Dazu zählte und zählt auch die Reifeprüfung. Viele Gymnasiasten sahen sich vor einer unlösbaren Herausforderung, verbrachten sie fast das gesamte Abschluss-Semester doch im Home-Schooling. Dieses lief damals darüber hinaus noch weit holpriger als das ein Jahr später nun der Fall ist.

Dem trug das Bildungsministerium auch Rechnung. Als kleines Entgegenkommen wurde festgehalten, dass nicht nur die Prüfungsnote der fünfstündigen Matura, sondern auch die Leistung des Schuljahres in die Benotung der Reifeprüfung mit einfließen soll. Außerdem entfielen die mündlichen Klausuren.

Abgerundet

Eine Tiroler Gymnasiastin sah sich nun mit dem Fall konfrontiert, dass sie im Zeugnis zwar ein "Genügend" hatte, auf die Maturaprüfung aber einen Fetzen schrieb. Im Zweifelsfall sollte die Prüfungsnote gelten, die Matura galt also als nicht bestanden.

Die Schülerin empfand das als ungerecht, hatte sie doch auf eine Schularbeit ein "Befriedigend" geschrieben und brav mitgearbeitet. Sie beschwerte sich deswegen beim Bundesverwaltungsgericht, welches das ebenso sah. Der Leistung im Herbst müsse ein höherer Stellenwert zugemessen werden, weil damals der Unterricht regulär über die Bühne ging. Im Semesterzeugnis wurde die Note deswegen auf ein "Befriedigend" geändert.

HÜs als Beweis

Das hatte zur Folge, dass der Dreier kombiniert mit der "nicht genügenden" Matura insgesamt ein "Genügend" ergeben. Das fand die Bildungsdirektion Tirol hingegen ungerecht und legte Revision ein. Damit blitzte sie am Verwaltungsgerichtshof jedoch ab, dieser bestätigte per Beschluss am 21. April die Entscheidung.

Als Beweis wurden dem Gericht auch Hausübungen abgeliefert, die zur Entscheidung der Noten-Korrektur beigetragen hatten. 

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