Ab dem 10. Februar darf Mehlwurmpulver offiziell in Lebensmitteln verarbeitet werden. Die Europäische Kommission hat das Pulver aus den Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) als "neuartiges Lebensmittel" zugelassen.
Es darf in Brot, Gebäck, Kuchen, Teigwaren, Kartoffelprodukten, Käse sowie Obst- und Gemüsekompotten verwendet werden. Die Zulassung gilt zunächst für fünf Jahre und ist exklusiv für das französische Unternehmen Nutri'Earth, das den Antrag bereits 2019 stellte.
Die Larven werden vor der Verarbeitung mit UV-Strahlung bestrahlt, um potenzielle Erreger zu eliminieren. Laut der EU-Verordnung 2025/89 muss Mehlwurmpulver als "UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)" in der Zutatenliste deklariert werden. Der Hinweis muss sich entweder direkt neben der Zutatenliste oder – falls keine vorhanden ist – in unmittelbarer Nähe der Produktbezeichnung befinden.
Für Allergiker besteht ein Risiko: Wer gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch ist, könnte auch auf Mehlwurmpulver reagieren. Ein entsprechender Warnhinweis ist daher Pflicht. Zusätzlich müssen Hersteller eine Nährwertkennzeichnung anbringen, falls das Pulver den Vitamin-D-Gehalt eines Produkts erhöht. In diesem Fall ist der Zusatz "enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D" vorgeschrieben.
Für Lebensmittelproduzenten bietet die Zutat finanzielle Vorteile. Mehlwürmer werden in Getreideanbauregionen aus landwirtschaftlichen Nebenprodukten gezüchtet, was kostengünstig ist. Zudem haben sie einen geringeren ökologischen Fußabdruck als viele tierische Lebensmittel wie Rind- oder Schweinefleisch. Ihre Aufzucht benötigt weniger Platz und Futter als die traditionelle Viehwirtschaft.
Der neu zugelassene Inhaltsstoff muss als "UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)" in der Zutatenliste aufgeführt werden.
Weil Verbrauchern mit bekannten Allergien gegen Krebstiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben auch bei Mehlwurm-Pulver eine allergische Reaktion droht, ist dieses als Allergen zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste oder in unmittelbarer Nähe der Produktbezeichnung angebracht werden.
Zusätzlich gilt für Enderzeignisse mit signifikantem Vitamin-D-Gehalt, dass folgender Hinweis angebracht werden muss: "enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D". Der Vitamin-D-Gehalt ist in der Nährwertdeklaration anzugeben.
Siehe dazu: Durchführungsverordnung (EU) 2025/89
Neben Mehlwürmern sind in der EU bereits weitere Insekten als Lebensmittel zugelassen. Dazu gehören Hausgrillen, Larven des Getreideschimmelkäfers und die Wanderheuschrecke.