Ab Montag ist die Verwendung von Mehlwurmpulver in Lebensmitteln offiziell erlaubt. Die Europäische Kommission hat das Pulver, das aus den Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) gewonnen wird, als "neuartiges Lebensmittel" anerkannt. Es darf nun in einer Vielzahl von Produkten wie Brot, Gebäck, Teigwaren, Kartoffelgerichten, Käse sowie Obst- und Gemüsekompotten eingesetzt werden. Die Verordnung gilt vorerst für die kommenden fünf Jahre.
Durch die Insekten-Offensive will die EU nachhaltige und klimafreundliche Proteinquellen etablieren. Doch es sind nicht die ersten Insekten, die in der EU als Lebensmittel zugelassen wurde. Bereits seit 2021 dürfen Mehlkäfer in getrocknetem Larvenstadium verarbeitet werden. Auch die Wanderheuschrecke darf nach einer EU-Verordnung in gefrorenem, getrocknetem und pulverförmigen Zustand als Lebensmittel genossen werden.
Seit Februar 2022 dürfen zudem Hausgrillen verwendet werden. Die Lebensmittelindustrie darf sie in gefrorenem, getrocknetem, pulverförmigen und teilweise entfettetem Pulver verwenden. Auch der Buffalowurm – auch bekannt als Getreideschimmelkäfer – ist erlaubt.
Für Allergiker besteht ein Risiko: Wer gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch ist, könnte auch auf Mehlwurmpulver reagieren. Ein entsprechender Warnhinweis ist daher Pflicht. Zusätzlich müssen Hersteller eine Nährwertkennzeichnung anbringen, falls das Pulver den Vitamin-D-Gehalt eines Produkts erhöht. In diesem Fall ist der Zusatz "enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D" vorgeschrieben.
Der neu zugelassene Inhaltsstoff muss als "UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)" in der Zutatenliste aufgeführt werden.
Weil Verbrauchern mit bekannten Allergien gegen Krebstiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben auch bei Mehlwurm-Pulver eine allergische Reaktion droht, ist dieses als Allergen zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste oder in unmittelbarer Nähe der Produktbezeichnung angebracht werden.
Zusätzlich gilt für Enderzeignisse mit signifikantem Vitamin-D-Gehalt, dass folgender Hinweis angebracht werden muss: "enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D". Der Vitamin-D-Gehalt ist in der Nährwertdeklaration anzugeben.
Siehe dazu: Durchführungsverordnung (EU) 2025/89
Für Lebensmittelproduzenten bietet die Zutat finanzielle Vorteile. Mehlwürmer werden in Getreideanbauregionen aus landwirtschaftlichen Nebenprodukten gezüchtet, was kostengünstig ist. Zudem haben sie einen geringeren ökologischen Fußabdruck als viele tierische Lebensmittel wie Rind- oder Schweinefleisch. Ihre Aufzucht benötigt weniger Platz und Futter als die traditionelle Viehwirtschaft.