Am Donnerstag lauerte ein 34-jähriger bosnischer Staatsangehöriger seiner 25-jährigen Ehefrau am Parkplatz ihrer Arbeitsstätte im Bezirk St. Veit an der Glan auf, das berichtet die Pressestelle der Landespolizeidirektion Kärnten in einer Aussendung. Dort, es war gerade einmal 6 Uhr morgens, ging er mit einem Messer auf sie zu und wollte sie zur Rede stellen. Sie lief daraufhin in Richtung ihres Arbeitsplatzes, ihr Mann folgte ihr, stolperte jedoch, wodurch ihr die Flucht in einen dortigen Aufenthaltsraum gelang. Auf dem Weg dorthin rief die Frau lautstark um Hilfe. Zwei Arbeitskolleginnen, die die Hilfeschreie wahrnahmen, eilten der 25-Jährigen zu Hilfe.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
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Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
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Dabei konnten sie beobachten, dass der 34-Jährige ein Messer in der Hand hielt. Es gelang den beiden Frauen, den Mann körperlich so weit abzudrängen, dass die Ehefrau in einen Raum flüchten und sich dort einschließen konnte.
Dadurch war sie vor weiteren Angriffen geschützt. Als der Mann bemerkte, dass eine der Arbeitskolleginnen trotz seiner Versuche, zu seiner Ehefrau zu gelangen, die Polizei verständigte, flüchtete er zu Fuß. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief erfolgreich.
Der Mann konnte im Ortsgebiet von St. Veit an der Glan angehalten und festgenommen werden. Trotz mehrerer übereinstimmender Zeugenaussagen konnte bei seiner Festnahme keine Tatwaffe sichergestellt werden.
Der vermutliche Fluchtweg wurde daraufhin durch mehrere Polizeistreifen sowie mit Unterstützung von Diensthundeführern abgesucht, jedoch vorerst ohne Erfolg. Der 34-Jährige, der alkoholisiert war, wurde daraufhin in das Polizeianhaltezentrum Klagenfurt gebracht.
Am Freitag wurde der Verdächtige in Anwesenheit eines Rechtsanwalts und eines Dolmetschers einvernommen. Er zeigte sich zum vorgeworfenen Sachverhalt teilweise geständig. Gegen den Mann wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ordnete die Einlieferung in die Justizanstalt Klagenfurt an. Die Frau wurde durch den Vorfall nicht verletzt.