In einer Wohnanlage in Mödling hängt der Haussegen schief. Nachdem eine Hausbesorgerin in ihre wohlverdiente Pension geht, steht ihr auch eine Abfertigung zu. Diese wird laut der Genossenschaft allerdings über die Betriebskosten abgerechnet. Je nach Wohnungsgröße müssen die Mieter also mit massiven Nachzahlungen rechnen. Einer davon meldete sich bei "Heute" und zeigte sich über die Forderungen empört.
"Ich wohne in einer 60 Quadratmeter großen Wohnung und soll rund 400 Euro extra bezahlen", ärgert sich der Bewohner. Diejenigen, die eine größere Mietfläche haben, müssen also noch mehr bezahlen. "Die Mieten wurden erhöht, alles wurde um ein Vielfaches teurer. Jetzt auch noch das? Das sehe ich ehrlich gesagt nicht ein, warum wir das aus unserer Tasche brennen sollen", erzählt er weiter.
Tatsächlich ist diese Regelung aber gesetzeskonform, das bestätigt auch die "Mieterhilfe" auf "Heute"-Nachfrage. "Die Abfertigung ist ein Gehaltsbestandteil und damit kann diese gemäß Mietrechtsgesetz (§ 21 Abs.1, Zi. 8 und § 23 Abs. 2, Zi. a) vom Vermieter in den Betriebskosten verrechnet werden", heißt es in einer Stellungnahme.
Den Mödlinger Mietern wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als zu bezahlen. Einziger Trost in Zeiten der Teuerung: Sie können bei der Genossenschaft eine individuelle Ratenzahlung beantragen.